Startseite » Impressum » Datenschutz » Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag Jedermann in geeigneter Weise, die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir auf freiwilliger Basis nach, so dass ein Antrag Ihrerseits nicht erforderlich ist.

  1. Name der verantwortlichen Stelle

    Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
    Amtsgericht Korbach, HRB 48
    Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 113089011
  2. Vorstandsmitglieder / Geschäftsführung

    Landrat Dr. Reinhard Kubat (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
    Dipl.-Ing. Stefan Schaller (Geschäftsführer)
  3. Leiter des Bereichs Organisation / Datenverarbeitung

    Heinz Rüsel
  4. Anschrift der verantwortlichen Stelle

    Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
    Arolser Landstraße 27
    34497 Korbach
  5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

    • Der Erwerb, die Erzeugung, die Gewinnung, der Transport und die Veräußerung von Strom, Gas, Fernwärme und Wasser, sowie jede damit zusammenhängende wirtschaftliche und technische Tätigkeit
    • Die Planung und Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Auftrag des Landkreises Waldeck-Frankenberg
    • die Abrechnung von Abwassergebühren als Dienstleistung für die Stadt Korbach

    Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, beteiligen, ohne Rücksicht auf deren Rechtsform.
  6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen, Daten und Datenkategorien

    Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten und Dienstleistern, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
  7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

    Öffentliche Stellen auf Grund von Rechtsvorschriften, externe Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
  8. Regelfristen für die Löschung der Daten

    Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
  9. Datenübermittlung an Drittstaaten

    Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
-Datenschutzbeauftragter-