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Gesetzliche BestimmungenStand 01.10.2012. Gültig bis 500.000 kWh Verbrauch pro Jahr.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab Lieferbeginn (Grundlaufzeit). Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten auf das jeweilige Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Preisänderung bleibt bestehen.
Sämtliche angegebene Bruttopreise (fett gedruckt) enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19 Prozent. In o. g. Arbeitspreis ist die Erdgassteuer gemäß Energiesteuergesetz (EnergieStG) für den Einsatz von Erdgas zu Heizzwecken enthalten. Sie beträgt 0,55 ct/kWh bzw. einschließlich Umsatzsteuer 0,65 ct/kWh. Bei Verwendung des Erdgases zum Antrieb von Motoren gelten besondere steuerliche Regelungen. Der Erdgaspreis beinhaltet die Konzessionsabgabe nach § 2 Abs. 2 und 3 der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ vom 9. Januar 1992 in der jeweils gültigen Fassung. Die Abrechnung des Energieverbrauchs erfolgt einmal jährlich in einem zeitlichen Abstand von ca. 12 Monaten. Für jede weitere Abrechnung gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 EnWG ist eine gesonderte Vereinbarung mit der EWF notwendig. Der hierfür anfallende Mehraufwand wird pauschal abgerechnet. Sonstige Preise und Leistungen
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