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Gesetzliche BestimmungenErdgas ist die Wunschenergie Nummer eins für die komfortable Heizung. Für die Abrechnung des Erdgas-Verbrauchs nach Sonderpreisen ist es erforderlich, dass zwischen Kunde und EWF ein rechtswirksam unterzeichnetes Sonderabkommen abgeschlossen wird. Die Mindestvertragslaufzeit der Sonderabkommen beträgt 12 Monate. |
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