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Erdgas, Vollversorgungstarif und Sondergrundpreistarif

Preisstand: 01.10.2011
Preisgarantie* bis einschließlich 31.08.2013

* Preisgarantie auf alle Preisbestandteile außer auf Steuern und Abgaben.

Sonderpreise außerhalb der Allgemeinen Preise Arbeitspreis in ct/kWh Grundpreis in EUR/Monat
Vollversorgungstarif ** netto 5,72 10,00
brutto 6,81 11,90
Sondergrundpreistarif netto 5,52 48,00
brutto 6,57 57,12

Die Bruttopreise (fett) enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.

** Mindestpreisregelung im Vollversorgungstarif: Sobald der aus Grund- und Arbeitspreis errechnete Durchschnittspreis für 1 Kilowattstunde niedriger als 7,08 Cent brutto ist, wird der gesamte Erdgasverbrauch mit 7,08 ct/kWh brutto abgerechnet. Der Grundpreis entfällt.

Vollversorgungstarif: für Gebäudeheizung und Warmwasser
Sondergrundpreistarif: für größere Objekte und Gewerbe

In den o. g. Arbeitspreisen ist die Erdgassteuer gemäß Energiesteuergesetz (EnergieStG) für den Einsatz von Erdgas zu Heizzwecken enthalten. Sie beträgt 0,55 ct/kWh bzw. einschließlich Umsatzsteuer 0,65 ct/kWh. Bei Verwendung des Erdgases zum Antrieb von Motoren gelten besondere steuerliche Regelungen.

Der Erdgaspreis beinhaltet die Konzessionsabgabe gem. § 2 Abs. 2 und 3 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 in der zurzeit gültigen Fassung.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die durch den Zähler ermittelten Verbrauchsmengen sind Betriebskubikmeter (cbm) und werden mit Hilfe eines Umrechnungsfaktors in thermische Verrechnungseinheiten umgerechnet. Die thermische Verrechnungseinheit wird nach dem jeweils gültigen Arbeitspreis abgerechnet.
  2. Bei Änderung des Gaspreises bzw. der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes können die Grund- bzw. Arbeitspreise anteilig abgerechnet werden. Das gleiche gilt bei Einführung sonstiger gesetzlicher, die Tarife betreffenden Maßnahmen.
  3. In den vorgenannten monatlichen Teilbeträgen des Jahresgrundpreises ist die Vorhaltung einer Messeinrichtung bis zu einer Durchflussmenge von maximal 25 cbm/h enthalten. Beim Einbau notwendiger größerer oder zusätzlicher Messeinrichtungen erhöht sich der monatliche Teilbetrag des Jahresgrundpreises.
  4. Bei Änderung der Kostenfaktoren ist EWF berechtigt, die Verkaufspreise angemessen anzupassen.
  5. Sollte die Gasversorgung mit zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Abgaben belastet werden, so erhöht sich der Gaspreis entsprechend; vermindern sich die zusätzlichen Belastungen wieder, so ermäßigt sich der Gaspreis entsprechend.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne weitere Informationen zu.