23.01.2023 | Allgemeine Informationen

Informationen zum Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Derzeit besteht kein Gasmangel und die Gaslieferanten der EWF liefern die vereinbarten Gasmengen.

Die Lieferverpflichtungen an die EWF werden derzeit in vollem Umfang erfüllt. Aufgrund der geringeren Gaslieferung nach Deutschland steigen die Strom- und Gaspreise in der Beschaffung und alle Gasnutzer müssen mit steigenden Gaspreisen rechnen.

Was kann die EWF tun?

Das Unternehmen EWF kann das aktuelle Marktgeschehen nicht beeinflussen. Auch in der eigenen langfristigen Beschaffung sind die höheren Strom- und Gaspreise mittlerweile zu spüren. Ein Großteil der benötigten Gasmengen für unsere Kunden wurde über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu günstigeren Preisen beschafft. Dennoch ist die EWF aufgrund der fortdauernd hohen Preise bei Strom und Gas gezwungen, die eigenen Mehrkosten in gewissem Umfang weiterzugeben.

Aufruf zum Energiesparen

Um die finanziellen Belastungen abzufedern und gleichzeitig die vorgegebenen Speicher-Ziele zu erreichen, ruft die EWF alle dazu auf, Energie zu sparen und Maßnahmen zu treffen, um die Energieeffizienz der Heizung für den Herbst und Winter zu erhöhen. Einige Tipps erhalten Verbraucher auf unserer Seite www.ewf.de/alle-sparen-mit. Als wirkungsvolle Maßnahme gilt beispielsweise die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Heizung durch einen Installateur, mit dem dann auch weitere Maßnahmen besprochen werden können. Auch die Optimierung des Warmwasserverbrauchs kann dazu beitragen, den Gasverbrauch zu senken.

Zusätzlich sollte auch der Stromverbrauch analysiert werden – beispielsweise durch einen Vergleich des eigenen Stromverbrauchs mit Durchschnittsverbräuchen. Sollte der Stromverbrauch besonders hoch ausfallen, können einzelne Geräte Zuhause mit einem Strommessgerät überprüft werden:

In den Kundenzentren der EWF erhalten Kunden kostenfrei ein leicht zu bedienendes Strommessgerät für die Dauer von 1 bis 2 Wochen. Damit kann zum Beispiel der Verbrauch von Kühlschränken überprüft werden. Anhand der beiliegenden EWF-Broschüre können Verbraucher dann auch einschätzen, ob die eigene Ausstattung mehr Strom benötigt als vergleichbare Geräte.

Zusammenfassung der Lage

  • Derzeit gilt in Deutschland die Alarmstufe. Damit sind keine Einschränkungen der Gasversorgung verbunden.
  • Derzeit sind die Gasspeicher zu knapp 90 Prozent gefüllt. In den Wintermonaten wird der Speicherstand - wie in den Jahren zuvor - mit dem Beginn der Heizperiode sinken.
  • Während der Alarmstufe werden alle Kunden ohne Einschränkungen weiterhin mit Gas beliefert.
  • Erst bei einer Ausrufung der Notfallstufe als dritte Stufe des Notfallplans Gas, kann es zu Einschränkungen der Gasversorgung kommen. Der Notfallplan Gas sieht vor, dass dann nichtgeschützte Kunden ihren Gasverbrauch auf Anweisung der Bundesnetzagentur reduzieren müssen. Diese Regelung gilt nicht für geschützte Kunden!

Wer zählt zu den geschützten Kunden?

Auch bei Inkrafttreten der dritten Stufe des Notfallplans Gas gehören neben Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor allem Privathaushalte, kleine Handwerksbetriebe, Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen, deren Verbrauch nur einmal jährlich abgerechnet wird (sog. Standardlastprofil-Kunden), zu den geschützten Kunden.

Weitere Informationen zum Thema:

Weitere Informationen zum Notfallplan Gas sind hier zu finden: FAQ des BMWK zum Notfallplan Gas

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