07.10.2022 | Allgemeine Informationen

Kunden müssen keine Gasbeschaffungsumlage zahlen

Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Energiekosten spürbar entlastet werden sollen.

„Wir freuen uns, dass die hohen Energiekosten bei unseren Kundinnen und Kunden durch den Verzicht auf die Gasbeschaffungsumlage wieder etwas sinken,“ erklärt Stefan Kieweg, der seit dem 30. September 2022 zusammen mit Inken Barth als Interims-Geschäftsführer die Geschäfte der EWF leitet. Trotz der sehr kurzfristigen Entscheidung zwei Tage vor dem geplanten Einführungstermin kann die EWF die Erhebung der Umlage stoppen. Ein Kunde mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 kWh spart durch die Streichung der Gasbeschaffungsumlage etwa 500 Euro jährlich.

Automatische Anpassung der Abschläge

Die Kunden der EWF müssen nicht selbst aktiv werden, um vom Wegfall der Gasbeschaffungsumlage zu profitieren. Die EWF passt automatisch die Höhe der Abschläge an die aktuelle Situation an. Zugleich senkt die Bundesregierung ab 1. Oktober die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme von 19 Prozent auf 7 Prozent. Auch das bringt eine spürbare Entlastung für alle Gaskunden. Die EWF gibt selbstverständlich auch die Mehrwertsteuersenkung komplett an die Kunden weiter.

Da die Energiepreise auch ohne die Gasbeschaffungsumlage steigen und die Mehrwertsteuersenkung die Belastung nur teilweise abfedert, plant die Bundesregierung Verbraucher mit einem 200-Milliarden-Euro-Paket noch weiter zu entlasten. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Strom- und Gaspreisbremse. Wie genau die Strom- und Gaspreisbremsen ausgestaltet werden, ist noch unklar. Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Mit Blick auf das neue Entlastungspaket fordert die zweite EWF-Geschäftsführerin Inken Barth schnelle Entscheidungen: „Wir brauchen jetzt möglichst schnell konkrete und einfach umsetzbare Beschlüsse der Politik, damit die angekündigten Entlastungen rasch wirksam werden.“ Sobald Details zur Ausgestaltung der Preisbremsen vorliegen, informiert die EWF ihre Kunden ausführlich.

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