EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Förderwechsel bei Wärmepumpen – Sperrfrist vermeiden

Service

Seit 2024 läuft die staatliche Förderung privat genutzter Wärmepumpen über die KfW. Wer vorher eine Förderung bei der BAFA beantragt hat, kann bis 31. Dezember des Jahres in das neue KfW-Förderprogramm wechseln und vermeiden, dass eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten ist. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme bisher nur beantragt, aber noch nicht mit der Umsetzung begonnen wurde.

Umfangreiche Informationen zu den staatlichen Förderungen gibt unsere GEG Fördermittelübersicht. Das interaktive Fördermittelhaus informiert auf einen Blick über alle Förderchancen im Zusammenhang mit der überarbeiteten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ob Heizungsoptimierung, Wärmepumpenförderung, energetische Sanierung und vieles mehr – in vielen Bereichen stehen Förderungen zur Verfügung.

Hinweis: Die interaktive Fördermittelübersicht kann eine persönliche Rechts- und Energieberatung nicht ersetzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Zum interaktiven Fördermittelhaus