Preisbremsen: Fragen und Antworten

  • Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen?

    Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.

  • Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu
    halten?

    Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Wärme übernommen hat und die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar greift. Die Preisbremsen gelten zunächst bis 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

  • Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preis-
    bremsen zu erhalten?

    Nein, sie brauchen nichts tun. Sofern Sie von den Preisbremsen profitieren, erhalten Sie Ihre staatliche Entlastung automatisch. Wir informieren sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen monatlichen Abschlag. Wichtig ist: Die Energie Waldeck-Frankenberg kümmert sich zuverlässig darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.

  • Erhalte ich eine Entlastung über die Preisbremsen?

    Ein kleiner Teil unserer Kundinnen und Kunden muss durch die Preisbremsen tatsächlich entlastet werden. Unsere Arbeitspreise liegen in vielen Fällen jedoch unterhalb der Referenzpreise. Der Grund ist, die extrem hohen Preise im vergangenen Sommer und Herbst wirken sich nur zum Teil auf unsere Endkundenpreise aus. Denn wir beschaffen Energie immer in mehreren Teilen und bestellen schon mehrere Jahre vor dem Lieferzeitraum. So können wir Risiken aus Preisschwankungen für unsere Kunden reduzieren.

    Mit unserem Rechner können Sie selbst feststellen, ob bei Ihnen die Preisbremsen greifen.

  • Kann ich selbst ermitteln, ob ich einen Entlastungsanspruch habe?

    Sie können selbst ermitteln, ob Sie eine Entlastung erhalten. Dazu vergleichen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis mit den Referenzpreisen. Liegt der eigene Arbeitspreis (oder Verbrauchspreis) höher, erhalten Sie über die Energie Waldeck-Frankenberg eine staatliche Entlastung. In diesem Fall informieren wir Sie über die Höhe des staatlichen Zuschusses und wie sich die Abschläge dadurch ändern.

    Mit unserem Tool zur Berechnung der Preisbremse können Sie selbst ermitteln, ob Sie mit Ihrem aktuellen Arbeitspreis eine Entlastung erhalten. Bitte beachten Sie dabei unsere Hinweise zur Bedienung des Rechners.

  • Wo liegen die Referenzpreise für Strom, Gas und Wärme?

    Die Referenzpreise für Privatkunden legen fest, ob Sie durch die staatlichen Preisbremsen entlastet werden. Liegt ihr aktueller Arbeitspreis über den Referenzpreisen, erhalten Sie eine finanzielle Entlastung vom Staat. Das Gesetz hat für Privatkunden und kleine Unternehmen folgende Referenzpreise definiert:

    • Gas 12 Cent pro Kilowattstunde

    • Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde

    • Strom 40 Cent pro Kilowattstunde

    Die Referenzpreise gelten für private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas beziehungsweise unter 30 000 kWh Strom im Jahr.

  • Wie hoch ist die Entlastung?

    Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und ist abhängig von der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis sowie vom prognostizierten Jahresverbrauch.

    Der Referenzpreis gilt nur für 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Liegt der Verbrauch höher, muss für den darüber liegenden tatsächlichen Verbrauch der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt werden. Deshalb lohnt es sich weiterhin Energie zu sparen.

    Die Energie Waldeck-Frankenberg unterstützt Sie aktiv dabei, Ihren Energieverbrauch zu senken. Über die Webseite www.ewf.de/alle-sparen-mit erhalten Sie viele Tipps, was Sie zu Hause unternehmen können, um weniger Energie zu verlieren. Außerdem können Sie in unseren Kundenzentren kostenlos Strommessgeräte ausleihen und damit den Verbrauch einzelner Hausgeräte überprüfen.

    Mit unserem Rechner können Sie selbst feststellen, ob bei Ihnen die Preisbremsen greifen.

  • Was ist der prognostizierte Jahresverbrauch?

    Ihr Entlastungsbetrag wird auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Dieser wird durch den zuständigen Netzbetreiber zuverlässig ermittelt. Die Energie Waldeck-Frankenberg ist gesetzlich verpflichtet, den vom Netzbetreiber bereitgestellten Wert zur Berechnung der Entlastung für die Preisbremsen zu benutzen. Dieser Wert kann von uns grundsätzlich nicht geändert oder angepasst werden. Beim prognostizierten Jahresverbrauch handelt es sich um einen Prognosewert. Er kann sich deshalb vom Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden.

  • Wann informiert mich die EWF über die Umsetzung der Preisbremse?

    Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. weist aktuell darauf hin, dass es bei den Energieversorgern zu technischen Verzögerungen kommen kann. Der Verband betont, dass die Zuschüsse in jedem Fall in voller Höhe weitergegeben werden.

    Wenn ihr Arbeitspreis über den genannten Referenzpreisen liegt und Sie damit entlastet werden, gibt die EWF den staatlichen Zuschuss zuverlässig an Sie weiter.

    Wir arbeiten derzeit intensiv mit den großen IT-Dienstleistern zusammen, um die Preisbremsen in unserem Abrechnungssystem korrekt umzusetzen. Wir können aber nicht ausschließen, dass es auch bei uns zu zeitlichen Verzögerungen kommt, bis wir Sie über die Höhe der Entlastung und die Anpassung ihrer Abschläge informieren können.

  • Ich wohne zur Miete, wie erhalte ich die Entlastungen durch
    die Preisbremse?

    Als Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter. Ihr Vermieter erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben. In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrem Vermieter in Kontakt, sollten Sie Fragen dazu haben.

  • Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse (Beispielrechnung)?

    Der Gasarbeitspreis von Familie Müller in Höhe von 7 Cent pro Kilowattstunde hat sich auf 17 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppelt. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse entlastet die Bundesregierung Familie Müller und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde.

    Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (17 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 Prozent - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 5 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 600 Euro.

    Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist höher wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 17 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

    In unserem Erklärfilm zur Gaspreisbremse geben wir Ihnen ebenfalls ein Rechenbeispiel.

    Mit unserem Rechner können Sie selbst feststellen, ob bei Ihnen die Preisbremsen greifen.

  • Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?

    Der Strompreis von Familie Müller in Höhe von 30 Cent pro Kilowattstunde hat sich auf 45 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Mit der Strompreisbremse entlastet die Bundesregierung Familie Müller und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

    Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (45 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 5 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 180 Euro.

    Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 45 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

    In unserem Erklärfilm zur Strompreisbremse geben wir Ihnen ebenfalls ein Rechenbeispiel.

    Mit unserem Rechner können Sie selbst feststellen, ob bei Ihnen die Preisbremsen greifen.

  • Ich heize mit einer Wärmepumpe - gilt die Preisbremse auch
    für Wärmestrom?

    Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmestrom. Allerdings liegen die Kilowattstundenpreise für Wärmestrom aktuell unter der Preisgrenze von 40 Cent. Das bedeutet, dass die staatliche Preisbremse aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie der Energie Waldeck-Frankenberg nicht greifen muss. Ihr Vorteil: Sie profitieren von einem niedrigeren Kilowattstundenpreis, der anders als bei der staatlichen Preisbremse für Ihren gesamten Verbrauch gilt.

  • Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Welcher Jahresverbrauch wird angesetzt?

    Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

  • Ich habe im vergangenen Jahr meinen Stromversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

    Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die aktuelle Prognose Ihres Verbrauchs durch den Netzbetreiber auf Basis des Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

  • Ich habe im September 2022 meinen Gasversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

    Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die Prognose Ihres Verbrauchs zum September 2022 auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

  • Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

    Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

  • Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?

    Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!

    Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

    Zum anderen aus dem folgenden Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in jedem Fall. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80 %-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.

    Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen: www.ewf.de/alle-sparen-mit