Häufige Fragen zur Jahresablesung

Unser Frage- und Antwort-Bereich soll Ihnen bei der Suche nach Antworten auf Ihre Fragen behilflich sein. Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick zu häufig vorkommenden Fragen.

  • Warum wird mein Zähler nicht - wie bisher - zum 31.12. von der EWF abgelesen?

    In der Vergangenheit wurden alle Zähler im Netzgebiet der EWF von unseren Mitarbeitern zum Jahresende abgelesen. Dies umfasste auch alle Erzeugungs- und Einspeisezähler.

    Durch Umstellung auf das rollierende Abrechnungsverfahren werden alle Zähler zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelesen.

    Da die Abrechnung einer Stromerzeugungsanlage ein komplettes Kalenderjahr erfassen muss, werden die Stände hierfür zum Jahresende benötigt.

  • Warum muss ich meinen Zähler selber ablesen?

    Gemäß §71 Nr. 1 EEG ist der Einspeiser verpflichtet alle für die Endabrechnung benötigten Daten fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

    Eine Ablesung der Erzeugungs- bzw. Einspeisezähler zum 31.12. erfolgt nicht mehr durch die EWF.

  • Wo finde ich meine Zähler?

    • Keller bzw. Hauswirtschaftsraum
      Die Zähler sind in der Regel in einem zentralen Raum verbaut. Dort befindet sich ein bzw. mehrere Zählerschränke mit den installierten Zählern.

    • Zähleranschlusssäule
      Die Zähler sind in einem Schaltschrank, meist an einer der Außenwände des Hauses, installiert.

    • Im Treppenhaus
      Die Zähler sind in einem Zählerschrank mit Sichtscheibe im Treppenhaus montiert.

  • Welche Zähler müssen abgelesen werden?

    Um eine Einspeisegutschrift erstellen zu können, benötigen wir sämtliche Zählerstände der auf der Ablesekarte angedruckten Zähler.

    Zählerstände von Zählern mit Zählerfernablesung werden nicht benötigt, da diese Daten automatisch übermittelt werden. Dies betrifft Anlagen mit einer Leistung von über 100 kW.

  • Wie kann ich den Zähler ablesen?

    Eine Übersicht aller im EWF Netz verbauten Zähler (Ausnahme private Zähler) und eine Anleitung zur Ablesung finden Sie hier.

  • Wo finde ich die Zählernummer

    • Bei einem elektromechanischen Zähler ist die Zählernummer im Gerätefenster ersichtlich.

    • Bei einem elektronischen Zähler ist die Zählernummer auf der Gehäusevorderseite angebracht.

    Fotos von häufig installierten Zählertypen und eine Anleitung zur Ablesung finden Sie hier.

  • Was ist eine OBIS-Kennziffer?

    Die Abkürzung OBIS steht für Object Identification System. Diese standardisierten Kennziffern werden verwendet, um eine eindeutige Zuordnung von Messwerten zu erreichen (z.B. Bezug von Energie oder Einspeisung von Energie).

    Folgende OBIS-Kennziffern können für die Ablesung relevant sein:

    • Bezug
      1.8.0 Zählerstand in kWh ohne Tarifumschaltung
      1.8.1 Zählerstand in kWh mit Tarifumschaltung (Zeitbereich 1)
      1.8.2 Zählerstand in KWh mit Tarifumschaltung (Zeitbereich 2)

    • Einspeisung
      2.8.0 Zählerstand in kWh ohne Tarifumschaltung
      2.8.1 Zählerstand in kWh mit Tarifumschaltung (Zeitbereich 1)
      2.8.2 Zählerstand in KWh mit Tarifumschaltung (Zeitbereich 2)

  • Wie kann ich den Stand mitteilen?

    • Um die abgelesenen Daten zu übermitteln, nutzen Sie bitte den angedruckten QR-Code auf Ihren Anschreiben, oder Ihre Online-Zugangsdaten:
      Durch Einscannen des QR-Codes über Smartphone oder Tablet gelangen Sie direkt zu Ihrer Online-Zählerstandserfassung.

    • Alternativ können Sie die Ablesekarte portofrei per Post zurücksenden.

  • Wo finde ich meine Online-Zugangsdaten?

    Ihre Zugangsdaten finden Sie auf unserem beigefügten Anschreiben zur Jahresablesung.

  • Bis wann muss ich meine Stände mitgeteilt haben?

    Um schnellstmöglich eine Einspeisegutschrift erstellen zu können, teilen Sie uns bitte die abgelesenen Zählerstände bis zum 6. Januar 2020 mit.

  • Was passiert, wenn ich keine Stände mitteile?

    Da die Zählerstände die Abrechnungsgrundlage bilden, kann ohne sie keine Einspeisegutschrift erstellt werden.

  • Kann ich die Stände auch vor dem 31.12. ablesen und mitteilen?

    Ihre Ablesung und Mitteilung der Zählerstände kann ab Erhalt des Anschreibens zur Jahresablesung erfolgen. Alle zur Mitteilung benötigten Daten finden Sie auf dem Schreiben. Sie müssen nicht bis zum 31. Dezember warten.

    Eine Verfälschung der Erzeugungsmengen findet durch eine frühere Ablesung nicht statt. Gerade PV-Anlagen erzeugen im Dezember besonders wenig elektrische Energie.

  • Wann kann ich mit der Einspeisegutschrift rechnen?

    Sobald die Zählerstände mitgeteilt wurden und diese bestimmte Plausibilitätsprüfungen durchlaufen haben, kann die Einspeisegutschrift erstellt werden.