Anwendung des Marktintegrationsmodells ab dem 01.01.2014

Die Einführung des Marktintegrationsmodells ist eine zentrale Änderung des EEG 2012, mit der die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie stärker „an den Markt herangeführt“ werden soll, indem Anreize geschaffen werden, den Strom selbst zu verbrauchen oder selbst zu vermarkten.

Unter das Marktintegrationsmodell fallen PV-Anlagen, die in, an oder auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet worden sind, die eine installierte Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich 1 MW haben, die nach dem 31.03.2012 in Betrieb genommen worden sind und die nicht wegen gesetzlicher Übergangsvorschriften von der Anwendung des Marktintegrationsmodells ausgenommen sind. Hierbei ist auch § 6 Abs. 3 EEG 2012 zu beachten.

Gemäß § 6 Abs. 3 EEG 2012 gelten mehrere Photovoltaikanlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung als eine Anlage, wenn

  1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und
  2. innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

Bei PV-Anlagen, die unter das Marktintegrationsmodell gemäß § 33 EEG 2012 fallen, wird ab 2014 die jährlich nach dem EEG förderfähige Strommenge auf 90 Prozent der erzeugten Strommengen begrenzt. Soweit Anlagenbetreiber die erzeugte Strommenge nicht anteilig selbst vermarkten bzw. nicht selbst verbrauchen, sondern dem Netzbetreiber unverändert andienen, erhalten sie für den Anteil des Stroms, der über 90 Prozent der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge hinausgeht, nur noch eine deutlich reduzierte Vergütung, die sich wie folgt unterteilt: Bei Anlagen mit einer technischen Einrichtung zur Abrufung der Ist-Einspeisung entspricht die Vergütung dem tatsächlichen Monatsmittelwert des Marktpreises für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Bei PV-Anlagen ohne eine entsprechende technische Einrichtung wird der tatsächliche Jahresmittelwert des Marktwertes für Strom aus solarer Strahlungsenergie vergütet. Die tatsächlichen Monats- und Jahresmittelwerte werden von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Internetseite www.netztransparenz.de/de/Referenzmarktwerte.htm veröffentlicht.