Jahresabrechnungen gemäß § 72 i. V. m. § 77 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014

Hier finden Sie die an die Übertragungsnetzbetreiber (TenneT TSO GmbH) bis zum 31.12.2017 übermittelten Jahresmeldungen gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014.

Seit dem 01.01.2018 sind gemäß § 77 Information der Öffentlichkeit (EEG 2017) ausschließlich die Übertragungsnetzbetreiber für EEG-Veröffentlichungen verantwortlich. Sollten Sie entsprechende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an den Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH.

  • Berichtsjahr 2017

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 70 - 74 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 77 „Information der Öffentlichkeit“ verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2016

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 70 - 74 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 77 „Information der Öffentlichkeit“ verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2015

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 70 - 74 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 77 „Information der Öffentlichkeit“ verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2014

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 70 - 74 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 77 „Information der Öffentlichkeit“ verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2013

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 45 - 49 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 52 Information an die Öffentlichkeit verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2012

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 45 - 49 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 52 Information an die Öffentlichkeit verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2011

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 45 - 49 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 52 Information an die Öffentlichkeit verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2010

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 45 – 49 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 52 Information an die Öffentlichkeit verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2009

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 45 – 49 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 52 Information an die Öffentlichkeit verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2008

    Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 45 - 49 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 52 Information der Öffentlichkeit verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Alle Daten müssen anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2007

    Seit Inkraftsetzung des novellierten EEG zum 01.12.2006 sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 14 a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 15 Transparenz des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erstmalig zum 30.04.2007 verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Ab dem Jahr 2008 müssen alle Daten anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.

  • Berichtsjahr 2006

    Seit Inkraftsetzung des novellierten EEG zum 01.12.2006 sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 14 a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 15 Transparenz des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erstmalig zum 30.04.2007 verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz der EWF einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

    Die diesjährige Formatvorlage basiert auf einer kategorienscharfen Darstellungsform. Ab dem Jahr 2008 müssen alle Daten anlagenscharf im Internet sowie dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden.