Systemstabilitätsverordnung gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014

Am 26. Juli 2012 ist die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) für Photovoltaikanlagen in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung verpflichtet der Gesetzgeber die Netzbetreiber, einen großen Teil der PV-Anlagen zur Sicherstellung der Systemstabilität umzurüsten.

In diesem Zusammenhang ist die EWF gemäß § 77 Abs. 1 i.V.m. § 72 Abs. 1 Nr. 1.d) EEG verpflichtet, die seit der Einführung der SysStabV entstandenen Nachrüstkosten und die Anzahl der umgerüsteten Anlagen zu veröffentlichen.