Netznutzung
Nach § 20 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, Musterverträge zur Ausgestaltung des Rechts auf Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Nachstehend können Sie die Verträge mit Anlagen in elektronischer Form per Download erhalten.
Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022
- Netznutzungsvertrag für Lieferanten (Lieferantenrahmenvertrag)
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage a. EDI-Vereinbarung
- Anlage b. Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
- Anlage c. Zuordnungsvereinbarung
- Datenschutzerklärung
Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher gültig ab 01.01.2022
Preisblatt
- Preisblatt
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gem. NEMoG