Netznutzung

Nach § 20 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, Musterverträge zur Ausgestaltung des Rechts auf Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Nachstehend können Sie die Verträge mit Anlagen in elektronischer Form per Download erhalten.

Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022


Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher gültig ab 01.01.2022


Preisblatt

Reverse-Charge-Verfahren