Jugendtaxi Waldeck-Frankenberg

  • Warum Jugendtaxi?

    Gründe für die Einführung des Jugendtaxis

    Der Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg hat am 28.09.2012 die Einführung des sogenannten „Jugendtaxi“ beschlossen. Das Jugendtaxi Waldeck-Frankenberg soll ab dem 01.11.2012 die vorhandenen Bahn-, Bus und AST-Verkehre im Landkreis für Jugendliche weiter verdichten und einen Ausgleich für das 2010 eingestellte fiftyfifty-TAXI bieten.

  • Angebot

    Gutscheine

    Die Förderung des Jugendtaxis erfolgt auf der Basis von Gutscheinen. Jeder Gutschein hat einen Wert von 5,- Euro und kann bei den teilnehmenden Taxen- und Mietwagenunternehmen für reguläre Taxifahrten eingelöst werden. Neben den vom Landkreis finanzierten Gutscheinen für Jugendliche im Alter von 16 bis einschließlich 23 Jahren sind auch sogenannte Sponsorengutscheine im Umlauf.

    • Die Städte und Gemeinden des Landkreises erhalten ein Gutscheinkontingent, das in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landkreises berechnet wird. Die Gemeinden geben somit die vom Landkreis finanzierten Gutscheine en block (3 Gutscheine je Anspruchsberechtigter und Jahr) an Berechtigte heraus. Berechtigt sind Jugendliche im Alter von 16 bis einschließlich 23 Jahren an ihrem Hauptwohnsitz. Zum Nachweis von Alter und Wohnsitz muss ein Personalausweis (Ersatzweise eine Meldebescheinigung) vorgelegt werden.

    • Sponsorengutscheine können über EWF erworben werden, wobei es eine Mindestabgabemenge für Gutscheine im Wert von 300,- Euro gibt. Als Sponsoren kommen beispielsweise die Gemeinden in Betracht oder jeder Andere, der seiner Klientel die Taximobilität ermöglichen möchte. Privatpersonen können nur über die Stadt bzw. Gemeinde Gutscheine in einem Wert von weniger als 300,- Euro erwerben.

    Wo gibt es Gutscheine?

    Gutscheine gibt es bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen. Anspruchsberechtigte erhalten kostenlos drei Gutscheine pro Jahr im Wert von jeweils 5,- €. Allerdings verfügen die Verwaltungen nur über ein beschränktes Kontingent an Gutscheinen. Die Ausgabe erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises (Ersatzweise einer Meldebescheinigung) und nur solange der Vorrat reicht.

    Für wen?

    Jugendliche im Alter von 16 bis einschließlich 23 Jahren erhalten bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an ihrem Hauptwohnsitz pro Jahr kostenlos maximal drei Gutscheine im Wert von jeweils 5,- € für die Benutzung des Jugendtaxis.

    Wann kann ich fahren?

    Es gibt keinen Gültigkeitszeitraum. Der Gutschein kann somit jederzeit von Montag bis Sonntag eingelöst werden. Er ist auch nicht personengebunden.

    Von wo nach wo?

    Fahrten sind innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg möglich.

  • Taxiunternehmen

    Folgende Taxi- und Mietwagenunternehmen akzeptieren die Gutscheine:

    Unternehmen

    Ort

    Telefon

    Taxi Friedrichs

    Bad Arolsen

    05691 7039187

    Taxi Schaake

    Bad Arolsen

    05691 6696

    Taxi Siersack

    Bad Arolsen

    05691 1313

    Taxi Marggraf GmbH

    Bad Wildungen

    05621 5600

    Taxi Stephan

    Diemelsee

    05633 9933770

    Taxi Bressler

    Frankenberg

    06451 6464

    Taxi-Kunst

    Frankenberg

    06451 26166

    Taxi Siebott

    Frankenberg

    06451 9777

    Taxi Gemünden

    Gemünden (Wohra)

    06453 911717

    Ernst Kahlhöfer GmbH & Co. KG

    Korbach

    05631 4101

    Taxi Stolte

    Volkmarsen

    05693 915391

    Taxi Sinemus

    Willingen

    05632 6504

    Taxi Aktiv

    Willingen

    05632 69569

    Taxi Wechsel

    Willingen

    05632 6433

  • Hinweise zur Nutzung

    Beim Einstieg in das Taxi sollte sich der Fahrgast vergewissern, ob es sich um das bestellte Jugendtaxi handelt. Nur die teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen akzeptieren die Gutscheine.

    Bei Fahrtantritt findet durch die Taxifahrer keine Prüfung der Anspruchsberechtigung statt. Diese wird bereits bei der Ausgabe der Gutscheine durch die Städte, Gemeinden bzw. Sponsoren festgestellt. Wer einen gültigen Gutschein besitzt, ist anspruchsberechtigt und darf das Jugendtaxi nutzen.

    Der Fahrpreis richtet sich nach dem Taxitarif und kann gänzlich mit einer entsprechenden Anzahl Gutscheine bezahlt werden. Der Taxifahrer ist verpflichtet diese anzunehmen. Übersteigt der Wert der Gutscheine die Höhe des Beförderungsentgeltes, wird das Wechselgeld bar ausgezahlt.

    Gutscheine dürfen vom Taxiunternehmen bzw. Taxifahrer nicht in Geld abgelöst werden (Ausnahme Wechselgeld).

    Nach Durchführung der Fahrt stempelt der Taxifahrer den Gutschein zur Entwertung ab und behält ihn ein.

    Der Fahrpreis richtet sich nicht nach der Anzahl der beförderten Personen, sondern in erster Linie nach gefahrenen Kilometern. Daher bietet sich das Jugendtaxi besonders für Gruppen an, weil diese sich den Fahrpreis teilen können.

  • Träger

    Der Landkreis Waldeck-Frankenberg als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat das Jugendtaxi zur Verbesserung der Mobilität und Sicherheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingerichtet und die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) mit der Durchführung des Projektes beauftragt.

    Der Landkreis fördert dieses Projekt aus Haushaltsmitteln finanzierten Gutscheinen für 16 - 23jährige, wobei die Ausgabe dieser Gutscheine durch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfolgt.

    Darüber hinaus können auch Gutscheine durch Sponsoren finanziert und herausgegeben werden. Als Sponsoren kommen beispielsweise die Gemeinden in Betracht oder jede andere natürliche oder juristische Person, die seiner Klientel die Taximobilität ermöglichen möchte.

  • Beschwerden

    Sollte die Beförderung Anlass zur Beschwerde geben, bitten wir diese an die unten aufgeführten konzessionserteilenden Ordnungsämter oder an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zu richten. Dabei ist der Betriebssitz des Taxiunternehmers entscheidend.

    OrdnungsamtTelefonnummer

    Bad Arolsen

    05691 801-0

    Bad Wildungen

    05621 701-0

    Frankenberg

    06451 505-0

    Korbach

    05631 53-0

    Waldeck

    05634 709-0

     

    Straßenverkehrsbehörde des Landkreises

    05631 954-0