FAQ Preisänderung
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Überschlägig kann bei Verbräuchen von mehr als 1.500 kWh/Jahr mit einer Ersparnis gerechnet werden.
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Selbstverständlich habe Sie die Möglichkeit, auch nach Erhalt einer Preisänderungsinformation in einen anderen Tarif zu wechseln. Nach Bestellung eines neuen Tarifs erfolgt der Wechsel spätestens zum ersten Tag des Folgemonats.
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Ihr Preis beinhaltet mehrere Kostenbestandteile. Wenn sich diese Bestandteile maßgeblich verändern, kann es zu Preisanpassungen kommen. Dazu zählt die Veränderung der Energiebeschaffungskosten, der Netzentgelte und der staatlichen Abgaben und Umlagen. Eine Preiserhöhung kann allerdings nur dann durchgeführt werden, wenn keine ausgesprochenen Preisgarantie dagegenspricht.