Informationen zum Trinkwasserschutz EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie strebt einen integrierten Gewässerschutz an. Es sind sowohl Oberflächengewässer, aber auch das Grundwasser zu schützen.

Als Ziel der Richtlinie für das Grundwasser bedeutet dies, einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand im Grundwasser zu erreichen. Somit sind Einleitungen von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern oder zu begrenzen. Ergänzend sollen ansteigende Trends von Schadstoffkonzentrationen umgekehrt werden.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) sogenannte Grundwasserkörper ermittelt worden. Die Begrenzung der Grundwasserkörper fand anhand von oberirdischen Einzugsgebieten und hydrogeologisch definierten Teilräumen statt. Die weiteren Maßnahmen werden durch das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel, initiiert.

Für die Grundwasserkörper, die sich im oder angrenzend an das Versorgungsgebiet der EWF befinden, ist die EWF der Maßnahmenträger.

Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz in 11 Städten und Gemeinden steht EWF für einen aktiven und vorbeugenden Gewässerschutz ein. Als Ziel verfolgen wir eine nachhaltig sichere Trinkwasserversorgung in unserem Versorgungsgebiet und darüber hinaus.