Netzentgelte

  • Welche Optionen für die reduzierten Netzentgelte gibt es?

    Als Kunde haben Sie zwei Module zur Auswahl:

    • Modul 1 – Pauschale Netzentgeltreduzierung: Sie erhalten jährlich eine pauschale Reduktion Ihrer Netzentgeltabrechnung. Die Höhe der pauschalen Reduktion können Sie unserem aktuellen Preisblatt entnehmen.
      Für dieses Modul benötigen Sie keinen separaten Zähler.

    • Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduktion (separater Zähler notwendig): Bei diesem Modul erhalten Sie für den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung eine Reduktion des Arbeitspreises (= Netzentgelt) um 60 %. Da die Arbeitspreisreduzierung nur für die steuerbare Verbrauchseinrichtung gilt, benötigen Sie zwingend einen zweiten Zähler. Der zweite Zähler kann bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchsein­richtung durch den Elektroinstallateur beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass hierdurch, neben den Kosten für den zweiten Zähler, zusätzliche Kosten entstehen können (z. B. Umbau Zählerschrank). Dieses Modell lässt sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren (KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach Energiefinanzierungsgesetz - EnFG) und dürfte sich daher in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen eignen.

    • Modul 3 (zukünftig): Ab dem Jahr 2025 soll es das Angebot zeitvariabler Netzentgelte geben. Wir werden unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages festlegen, die die typische Auslastung unseres Netzes berücksichtigen. Die Anschlussnutzer*innen sollen so über ein niedriges Entgelt angereizt werden, ihre Verbräuche in Zeiten zu verschieben, in denen die Netzauslastung niedrig ist. Das Modul 3 ist ausschließlich als Zusatzmodul zu Modul 1 ab 2025 wählbar, eine Kombination mit Modul 2 ist derzeit nicht vorgesehen.
  • Wo kann ich das für mich passende Modul auswählen?

    Die Wahl des entsprechenden Moduls erfolgt bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Wählen sie explizit kein Modul aus, so werden die Anlagen den Vorgaben der Bundesnetzagentur entsprechend im Modul 1 abgerechnet.

  • Brauche ich einen zweiten Zähler?

    Ein zweiter Zähler wird nur benötigt, sofern Sie sich für das Modul 2 entscheiden.

    Sofern Sie das Modul 1 (pauschale Reduzierung der Netzentgelte) für der Netzentgeltreduktion wählen, brauchen sie keinen zweiten Zähler. Die pauschale Vergünstigung ist unabhängig von Ihrem Verbrauch.

  • Wie erfolgt die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte?

    Die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte erfolgt über Ihren Stromlieferanten. Ihr Stromlieferant ist verpflichtet, die Netzentgeltreduzierung auf der Verbraucherrechnung transparent auszuweisen. Es wird kein neues Abrechnungsverhältnis zwischen dem Anschlussnutzer/Betreiber und uns geschaffen.