Technische Anforderungen und Reduzierung des Leistungsbezugs (Steuerung)

  • Welche technischen Voraussetzungen gelten für Anlagen mit einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023?

    Verbrauchsanlagen mit einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023, die eine Vereinbarung nach dem bis dahin geltenden § 14a EnWG abgeschlossen haben, müssen weiterhin einen separaten Zähler haben sowie die technischen Mindestanforderungen einhalten. Die Anlagen werden weiterhin zu den vereinbarten Zeiten in Ihrem Strombezug unterbrochen. Bis zum 31.12.2028 gelten die geschlossenen Vereinbarungen unverändert fort.

  • Wie läuft eine Steuerung von Verbrauchsanlagen durch den Netzbetreiber ab?

    Im Fall einer drohenden Überlastung des Versorgungsnetzes darf der Netzbetreiber die Leistungsaufnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zeitlich begrenzt reduzieren. Eine Mindestleistungsbezug von 4,2 kW je Anlage wird jedoch stets sichergestellt, sofern die Anlage stufenweise reduziert werden kann.

  • Welche Steuerungsvarianten gibt es für meine Anlage

    Die Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung können zwischen einer direkten Steuerung der Anlage und einer Steuerung über ein Energiemanagementsystem (EMS) wählen. Bei der Steuerung über ein EMS sendet der Netzbetreiber ein Steuersignal an das EMS. Die Zuteilung der verfügbaren Leistung auf die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erfolgt durch das EMS selbst und kann daher vom Betreiber festgelegt werden. Die Kosten für die Herstellung der Steuerbarkeit trägt der Betreiber.

  • Welche technischen Anforderungen werden an die steuerbare Verbrauchsanlage gestellt?

    Die Verbrauchseinrichtung sollte stufenweise steuerbar sein. Kann ein Steuerbefehl durch die Verbrauchseinrichtung technisch nicht umgesetzt werden, erfolgt eine Steuerung auf den nächstgeringeren möglichen Leistungswert.

  • Was ist ein Energiemanagementsystem

    Ein Energiemanagementsystem ist in der Lage, den Betrieb mehrerer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in Verbindung mit einer ggf. vorhandenen dezentralen Stromerzeugungsanlage (z. B. PV-Anlage, BHKW) zu koordinieren und die Reduzierung des Leistungsbezugs der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eigenständig oder auf Anweisung durch den Netzbetreiber durchzuführen.

  • Wird eigenerzeugter Strom mit in einer Reduzierung verrechnet?

    Um einen höheren Freiheitsgrad für VerbraucherInnen zu schaffen, kann die Leistung mehrerer Verbraucher und Erzeuger in einem Haushalt mit Hilfe eines Energiemanagementsystems verrechnet werden. Demnach darf eine Wallbox bspw. mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Photovoltaikanlage stammt. Es wird lediglich der netzwirksame Leistungsbezug beschränkt, d. h. die Leistung, die aus dem Netz bezogen wird.