Leitfaden für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Netz der EWF

Sie planen den Anschluss einer Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage, Windenergieanlage, Biomasseanlage) an das Stromnetz der EWF GmbH. Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage dar. Für die Beantragung sollten Sie die Unterstützung Ihres Planungsbüros oder eines Vertragsinstallationsunternehmens in Anspruch nehmen.

  • 1. Anmeldung

    Um Ihre Netzanschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgend aufgeführte Informationen und Unterlagen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch im Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder unleserliche Anträge zu unnötigen Verzögerungen führen.

    Erzeugungsanlagen

    Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der installierten Leistung (PAmax) sowie der Netzanschlussebene der geplanten Erzeugungsanlage. Bei PV-Anlagen gilt die Leistung der Wechselrichter.

    PAmax bis 135 kW oder PAmax > 135 kW mit Anschluss in der Niederspannung:

    PAmax > 135 kW mit Anschluss in der Mittelspannung:

    Darüber hinaus sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

    • Lageplan, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie die Aufstellungsorte der geplanten und evtl. bereits vorhandenen Erzeugungsanlagen hervorgehen.
    • Übersichtsschaltplan in einpoliger Darstellung der gesamten elektrischen Anlage mit den geplanten und den evtl. bereits vorhandenen Betriebsmitteln einschließlich der Schutz-und Messeinrichtungen.

    Stromspeicher

    • E.3 Datenblatt für Speicher
    • Übersichtsschaltplan mit eingezeichnetem Speicher
    • Konformitätsnachweise des Speichers sowie ggf. des Wechselrichters

    Mini-PV-Anlagen

    Mini-PV-Anlagen bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt können Sie über ein vereinfachtes Anmeldeformular und ohne Unterschrift eines zugelassenen Installateurs anmelden. Zum Anschluss ist eine spezielle Steckvorrichtung sowie evtl. die Anpassung der Absicherung durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Auch Mini-PV-Anlagen fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz und müssen daher im Marktstammdatenregister und bei der EWF angemeldet werden.

    Größere Anlagen werden wie alle Erzeugungsanlagen angemeldet und behandelt (siehe oben).

  • 2. Netzverträglichkeitsprüfung

    Sobald uns Ihre Anmeldung vollständig vorliegt, prüfen wir die Anschlussmöglichkeit der geplanten Anlage in unserem Netz und ermitteln den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Anschlusspunkt. Dabei berücksichtigen wir die gegebenen Netzverhältnisse, bereits angeschlossene Anlagen sowie die Leistung und mögliche Netzrückwirkungen Ihrer Erzeugungsanlage.

  • 3. Ergebnisbekanntgabe der Netzverträglichkeitsprüfung

    Die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt üblicherweise innerhalb von 2 bis 4, maximal 8 Wochen ab vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Ihre Anlage an unser Netz angeschlossen werden kann und ob dazu weitere Maßnahmen, wie z.B. Netzverstärkungen, erforderlich sind. Bei größeren Anlagen ab ca. 100 kW benötigen wir dann von Ihnen eine Stellungnahme, um die Einspeiseleistung zu reservieren.

  • 4. Netzsicherheitsmanagement

    Das Netzsicherheitsmanagement dient zur Begrenzung der Einspeiseleistung in kritischen Netzsituationen. Es ermöglicht damit eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von dezentral erzeugtem Strom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Zur Steuerung von Photovoltaikanlagen ab 25 kW setzt die EWF Tonfrequenzrundsteuerempfänger ein. Anlagen größer als 100 kW werden mittels Fernwirktechnik gesteuert. Die jeweils benötigten Geräte und Dienstleistungen stellt die EWF kostenpflichtig bereit. Die Preisliste dazu und ein Auftragsformular finden Sie unter den DownloadsHier finden Sie nähere Informationen zu den technischen Anforderungen für das Netzsicherheitsmanagement. 

  • 5. Errichtung und Inbetriebnahme

    Die Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage muss durch einen zugelassenen Installateur erfolgen. Die Inbetriebnahme erfolgt in Abstimmung mit der EWF. In unserem Leitfaden für Installateure und Anlagenerrichter sind die technischen Anforderungen sowie die einzelnen Schritte bis zur Inbetriebnahme kompakt zusammengefasst.

  • 6. Formulare und technische Richtlinien

    Die zur Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage erforderlichen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich. Die technischen Richtlinien der EWF für den Netzanschluss sind hier veröffentlicht.