Energiepreisbremsen
Wichtige Informationen zur Energiepreisbremse
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremse greift ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Von der Preisbremse profitieren u.a. Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.
Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen!
Die EWF begrüßt die staatlichen Preisbremsen und arbeitet mit Hochdruck daran, diese für Sie umzusetzen. Um die Energiepreisbremsen zu bekommen, müssen Sie nichts tun. Wenn Sie betroffen sind, informieren wir sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlagsplan.
Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.
Um die Menschen schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeitet die EWF mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der IT-Prozesse, Personalengpässen und der hohen Auslastung bei Druckdienstleistern zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Auf eine Sache können sich die Kundinnen und Kunden der EWF aber verlassen: Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.
Besonders häufig gestellte Fragen zur Energiepreisbremse beantworten wir in unseren FAQs.
Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden (siehe auch hierzu die rechts aufgeführten Videos). Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas brutto 12 Cent pro Kilowattstunde,
- für Fernwärme brutto 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
- für Strom brutto 40 Cent pro Kilowattstunde.
Mit unserem Energiepreisbremsen-Rechner können Sie sich ein erstes Bild über Ihre zu erwartende Entlastung machen.
Energiesparen bleibt das Gebot der Stunde! Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Als Kundin und Kunde der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Sofern Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über dem o. g. Referenzpreis liegt, werden wir die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken. Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren!
Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Internetseite Alle sparen mit.
Wir erklären in den beiden Videos auf dieser Seite, wie die Strom- bzw. Gaspreisbremse funktioniert.