Leitfaden zum Anschluss von Ladeeinrichtungen an das Netz der EWF
Sie planen den Anschluss einer Ladeeinrichtung an das Stromnetz der EWF GmbH. Um Ihnen den Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend den Ablauf von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme dar.
1. Anmeldung
Alle Ladeeinrichtungen in unserem Netzgebiet müssen unabhängig von ihrer Leistung bei der EWF angemeldet werden. Ladeeinrichtungen größer 12 kVA sind darüber hinaus zustimmungspflichtig.
Für die Anmeldung einer Ladeeinrichtung an einem bestehenden oder neuenNetzanschluss steht Ihnen unsere digitale Anmeldestrecke zur Verfügung.
Anmeldung Verbrauchsanlagen und Speicher
Sollten Sie einen neuen Netzanschluss oder Leistungserhöhung wünschen, beantragen
Sie dies in unserem digitalen Netzanschlussportal2. Netzverträglichkeitsprüfung
Für den Betrieb von Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung größer 12 kVA ist eine Zustimmung der EWF als Netzbetreiber erforderlich. Hierbei muss aufgrund der hohen Leistung zunächst geprüft werden, ob das Versorgungsnetz noch entsprechende Kapazitäten hat. Die EWF führt dazu kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Anschluss der Ladeeinrichtungen aufgrund der vorhandenen Netzauslastung zunächst nicht möglich ist, wird die EWF in der Regel eine Netzverstärkung durchführen. Die Ladeeinrichtung kann dann erst nach erfolgter Netzverstärkung in Betrieb genommen werden.
3. Leistungserhöhung des Netzanschlusses
Benötigen Sie einen neuen Netzanschluss, muss der bestehende Netzanschluss verändert werden oder Sie benötigen eine Leistungserhöhung? Dies beantragen Sie
digital in unserem Netzanschlussportal.Im Anschluss erhalten Sie alle notwendigen Informationen und das Angebot über die entstehenden Kosten übermittelt. Die Durchführung der Maßnahmen beauftragen Sie durch Bestätigung des Angebotes.
4. Inbetriebnahme
Bei einem positiven Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung und nach Durchführung einer eventuell erforderlichen Netzanschlussverstärkung kann die Ladeeinrichtung in Betrieb genommen werden. Ladeeinrichtungen unter 12 kVA können Sie ohne Zustimmung der EWF sofort in Betrieb nehmen, wenn keine Verstärkung des Netzanschlusses erforderlich ist. Zum Nachweis der Inbetriebnahme benötigen wir von Ihnen eine Inbetriebsetzungs- und Änderungsanzeige mit Angabe, des gewünschten Messkonzeptes und dem Datum der technischen Inbetriebnahme.
5. §14A EnWG Ladeeinrichtungen mit einer elektrischen Leistung über 4,2kW
Ab dem 01.01.2024 werden Anmeldungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Batteriespeicher vereinfacht und beschleunigt - zudem profitieren die Betreiber*innen von reduzierten Netzentgelten. Hierbei können Sie zwischen zwei Modulen wählen:
Modul 1: pauschaler Reduzierungsbetrag (keine separate Messung) oder
Modul 2: prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises für die steuerbare Verbrauchseinrichtung (separate Messung erforderlich).
Im Gegenzug zu den Vergünstigungen bei den Netzentgelten müssen die genannten Verbrauchsanlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen, also steuerbar sein.
WICHTIG:
Diese Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.