Leitfaden zum Anschluss von Ladeeinrichtungen an das Netz der EWF

Sie planen den Anschluss einer Ladeeinrichtung an das Stromnetz der EWF GmbH. Um Ihnen den Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend den Ablauf von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme dar.

  • 1. Anmeldung

    Alle Ladeeinrichtungen in unserem Netzgebiet müssen unabhängig von ihrer Leistung bei der EWF angemeldet werden. Ladeeinrichtungen größer 12 kVA sind darüber hinaus zustimmungspflichtig.

    Für die Anmeldung einer Ladeeinrichtung an einem bestehenden oder neuenNetzanschluss steht Ihnen unsere digitale Anmeldestrecke zur Verfügung.

    Anmeldung Verbrauchsanlagen und Speicher

    Sollten Sie einen neuen Netzanschluss oder Leistungserhöhung wünschen, beantragen
    Sie dies in unserem digitalen Netzanschlussportal

    Netzanschlussportal

  • 2. Netzverträglichkeitsprüfung

    Für den Betrieb von Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung größer 12 kVA ist eine Zustimmung der EWF als Netzbetreiber erforderlich. Hierbei muss aufgrund der hohen Leistung zunächst geprüft werden, ob das Versorgungsnetz noch entsprechende Kapazitäten hat. Die EWF führt dazu kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Anschluss der Ladeeinrichtungen aufgrund der vorhandenen Netzauslastung zunächst nicht möglich ist, wird die EWF in der Regel eine Netzverstärkung durchführen. Die Ladeeinrichtung kann dann erst nach erfolgter Netzverstärkung in Betrieb genommen werden.

  • 3. Leistungserhöhung des Netzanschlusses

    Benötigen Sie einen neuen Netzanschluss, muss der bestehende Netzanschluss verändert werden oder Sie benötigen eine Leistungserhöhung? Dies beantragen Sie
    digital in unserem Netzanschlussportal.

    Netzanschlussportal

    Im Anschluss erhalten Sie alle notwendigen Informationen und das Angebot über die entstehenden Kosten übermittelt. Die Durchführung der Maßnahmen beauftragen Sie durch Bestätigung des Angebotes.

  • 4. Inbetriebnahme

    Bei einem positiven Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung und nach Durchführung einer eventuell erforderlichen Netzanschlussverstärkung kann die Ladeeinrichtung in Betrieb genommen werden. Ladeeinrichtungen unter 12 kVA können Sie ohne Zustimmung der EWF sofort in Betrieb nehmen, wenn keine Verstärkung des Netzanschlusses erforderlich ist. Zum Nachweis der Inbetriebnahme benötigen wir von Ihnen eine Inbetriebsetzungs- und Änderungsanzeige mit Angabe, des gewünschten Messkonzeptes und dem Datum der technischen Inbetriebnahme.

  • 5. §14A EnWG Ladeeinrichtungen mit einer elektrischen Leistung über 4,2kW

    Ab dem 01.01.2024 werden Anmeldungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Batteriespeicher vereinfacht und beschleunigt - zudem profitieren die Betreiber*innen von reduzierten Netzentgelten. Hierbei können Sie zwischen zwei Modulen wählen:

    • Modul 1: pauschaler Reduzierungsbetrag (keine separate Messung) oder

    • Modul 2: prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises für die steuerbare Verbrauchseinrichtung (separate Messung erforderlich).

    Im Gegenzug zu den Vergünstigungen bei den Netzentgelten müssen die genannten Verbrauchsanlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen, also steuerbar sein.

    WICHTIG:
    Diese Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.

Weitere Informationen zur Anmeldung und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation finden Sie in unserem Flyer. Bitte beachten Sie: Aktuell bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kein Förderprogramm für Privat-Wohngebäude an.