Ersatzversorgung der EWF

Sichere Energieversorgung ohne Unterbrechung

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Danach versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten.

Preise der Ersatzversorgung für Haushaltskunden*

Stand 01.04.2024

netto

brutto

Arbeitspreis (ct/kWh)

11,00

13,09

Grundpreis (EUR/Monat)

8,00

9,52

Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer (19 %)

Gültig bis 31.03.2024

netto

brutto

Arbeitspreis (ct/kWh)

11,00

11,77

Grundpreis (EUR/Monat)

8,00

8,56

Gültig bis 31.12.2023

netto

brutto

Arbeitspreis (ct/kWh)

12,63

13,51

Grundpreis (EUR/Monat)

8,00

8,56

Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer (7 %)

Die Preise für Nicht-Haushaltskunden** für die Ersatzversorgung im Niederdrucknetz entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Preistabelle.

Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen.

Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Erdgasliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.

Energiepreise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (netto)

Gültig ab 01.01.2024

netto

Arbeitspreis (ct/kWh)

6,90

Grundpreis (EUR/Monat)

20,00

Gültig bis 31.12.2023

netto

Arbeitspreis (ct/kWh)

9,30

Grundpreis (EUR/Monat)

20,00

ie Preise beinhalten nur die reine Energielieferung. Die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, eventuell anfallende Konzessionsabgaben, die Bilanzierungsumlage, die Umlage nach § 35e EnWG (Gasspeicherumlage), die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG (CO2-Preis), die Energiesteuer sowie die Umsatzsteuer werden in der jeweiligen Höhe in Rechnung gestellt.

*) Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

**) Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben