Grundversorger

Feststellung des Grundversorgers Erdgas in den Netzen der allgemeinen Versorgung gem. § 36 EnWG der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle 3 Jahre jeweils zum 01.07. den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30.09. des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 wurden folgende Grundversorger für die Konzessionsgebiete der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH festgestellt:

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 wurden folgende Grundversorger für die Konzessionsgebiete der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH festgestellt: