Hinweise zum Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

Mit der Energiewende ist verbunden, dass langfristig anzunehmen ist, dass der Einsatz von Stromspeichern erheblich zunehmen wird. Mit der Veröffentlichung des FNN-Hinweises „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ wurden erstmals die Anforderungen des Anschlusses von Stromspeichern beschrieben. Als Ergebnis von ersten Arbeiten des VDE/FNN wurde festgelegt, dass für Anforderungen an den Netzanschluss und den Betrieb von Speichern die technischen Regelwerke VDE AR-N 4105, BDEW-MS-Richtlinie, TAB Niederspannung, TAB Mittelspannung, VDN-Richtlinie Notstromaggregate sowie die ENTSO-E-NetworkCodes als Basis und Orientierung dienen sollen. Sie planen den Anschluss eines Stromspeichers an das Stromnetz der EWF GmbH. Um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgend aufgeführte Informationen und Unterlagen von Ihnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit Unterschrift des Anlagenbetreibers und des Elektrofachbetriebs
  • Datenblatt Speichersystem
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze
  • Konformitätsnachweis für den Stromspeicher gemäß VDE AR-N 4105 (vom Hersteller) sowie den dazugehörigen Prüfbericht
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen und einen Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz sowie den dazugehörigen Prüfbericht
  • Mindestanforderungen an den Netzanschluss von Stromspeichern
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des Energieflussrichtungssensors (über Formular Mindestanforderungen an den Netzanschluss von Stromspeicher nachzuweisen)

Bei der Inbetriebnahme von Stromspeichern sind folgende Unterlagen einzureichen:

Die Inbetriebsetzung eines Stromspeichers ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebs gefährden und ist nicht zulässig. Zwischen Anlagenerrichter und Netzbetreiber ist ein Termin zur Inbetriebsetzung des Stromspeichers zu vereinbaren. Die Inbetriebsetzung erfolgt durch den Anlagenerrichter. Netzbetreiber und Anlagenerrichter stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist. Der Netzbetreiber entscheidet, ob seine Anwesenheit erforderlich ist.