Ersatzversorgung der EWF

Sichere Energieversorgung ohne Unterbrechung

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Danach versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten.

Preise der Ersatzversorgung für Haushaltskunden*

Gültig ab 01.01.2024

netto

brutto

Arbeitspreis (ct/kWh)

32,607

38,80

Grundpreis (EUR/Monat)

7,34

8,73

Gültig bis 31.12.2023

netto

brutto

Arbeitspreis (ct/kWh)

33,47

39,83

Grundpreis (EUR/Monat)

7,34

8,73

ruttopreise inkl. Umsatzsteuer (19%)

Die Preise für Nicht-Haushaltskunden** für die Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Preistabelle.

Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.

Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.

Energiepreise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (netto)

Gültig ab 01.01.2024

netto

Arbeitspreis (ct/kWh)

16,80

Grundpreis (EUR/Monat)

20,00

Gültig bis 31.12.2023

netto

Arbeitspreis (ct/kWh)

22,70

Grundpreis (EUR/Monat)

20,00

ie Preise beinhalten nur die reine Energielieferung. Die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, eventuell anfallende Konzessionsabgaben, die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die § 19-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Stromsteuer sowie die Umsatzsteuer werden in der jeweiligen Höhe in Rechnung gestellt.
Die vorgenannten Preise finden Sie unter Informationen zum Strompreis.

*) Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

**) Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben