Redispatch 2.0

Was ist Redispatch 2.0?

Als Redispatch wird allgemein einen Eingriff in die geplante Leistungserzeugung (=“Dispatch“) von Anlagen zur Anpassung der Einspeiseleistung bezeichnet. Bisher wurde das Redispatch nur von Übertragungsnetzbetreibern in der Höchstspannung bei Erzeugungsanlagen > 10 MW angewendet um somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleisten zu können.

Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0, am 17. Mai 2019 in Kraft getreten) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.

Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -Austausch neue Herausforderungen dar. Zukünftig sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen nehmen derzeitig nur konventionelle Erzeugungsanlagen mit mehr als 10 Megawatt (MW) installierter Nennleistung am Redispatch der Übertragungsnetzbetreiber teil. Zukünftig werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW), auf der Ebene der Verteilnetze, zusätzlich in das Redispatch eingebunden.