27.02.2023 | Allgemeine Informationen

Information staatliche Energiepreisbremsen

Am 1. März treten die staatlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in Kraft. Die EWF wird die staatlichen Zuschüsse zuverlässig an die Empfänger weitergeben. Die Preisbremsen kommen denjenigen zugute, die aufgrund der Energiepreiskrise besonders hohe Energiekosten tragen müssen.

Ein Großteil unserer Kunden liegt mit ihrem Arbeitspreis aber unter den gesetzlich festgelegten Referenzpreisen. Mit unserer langfristig günstigen Beschaffungsstrategie können wir dafür sorgen, dass extrem hohe Preise zu einem Teil abgefedert werden können.

Um selbst festzustellen, ob eine Entlastung geleistet wird, muss der vertraglich festgelegte Arbeitspreis mit den staatlichen Referenzpreisen verglichen werden. Liegt der eigene Arbeitspreis (oder Verbrauchspreis) höher, erhalten Kunden eine Entlastung über die EWF. Mit unserem Rechner zur Strom- und Gaspreisbremse können Sie selbst klären, ob eine Entlastung geleistet wird.

Welche Referenzpreise gelten?

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
  • für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.

Die Referenzpreise sind Endpreise einschließlich aller Steuern, Umlagen und Abgaben.

Wann informiert die EWF die Kunden, die eine Entlastung erhalten?

Die EWF arbeitet derzeit intensiv mit den großen IT-Dienstleistern zusammen, um die Preisbremsen im Abrechnungssystem zuverlässig und fehlerfrei umzusetzen. Trotzdem kann es zu technisch bedingten zeitlichen Verzögerungen kommen. Laut Angaben des Bundesverbands der Energiewirtschaft BDEW rechnen derzeit viele Energieversorger mit Verzögerungen bei der technischen Umsetzung der Preisbremsen.

Die staatlichen Zuschüsse für 2023 werden automatisch für die Abschläge berücksichtigt. Der Verbrauchszeitraum umfasst rückwirkend auch die beiden Monate Januar und Februar. Die Preisbremsen gelten zunächst bis 31. Dezember 2023. Die Bundesregierung hält sich offen, die Maßnahme bis zum 30. April 2024 zu verlängern.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen erhalten Sie auf unserer Webseite unter https://www.ewf.de/entlastungspakete/preisbremse und auf unserer FAQ-Seite.

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