Miete

  • 1. Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich als Mieterin oder Mieter?

    Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie selbst nichts tun. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter trägt die Verantwortung dafür, dass Ihre Heizung den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht und der kommunale Wärmeplan eingehalten wird.

  • 2. Kann meine Vermieterin oder mein Vermieter meine Miete erhöhen, wenn die Heizung ausgetauscht wird?

    Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern dürfen Vermietende aktuell nur bis zu zehn Prozent der Kosten für den Heizungsaustausch umlegen. Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent angehoben werden. Hat der Vermietende eine Förderung vom Bund erhalten, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden können.