Technisches Sicherheitsmanagement

Kernaufgabe des Technischen Sicherheitsmanagement ist die Unterstützung des eigenverantwortlichen Handelns der Unternehmen und die gleichzeitige Kompetenzstärkung der technischen Selbstverwaltung der öffentlichen Strom-, Gas- und Wasserversorgung.

Exakt zugeschnitten auf die notwendigen Bedürfnisse der Versorgungsunternehmen hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) bzw. das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) Anforderungen an Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche formuliert und sie in den Arbeitsblättern G 1000, W 1000 und S 1000 als anerkannte Regeln der Technik veröffentlicht. Unterstützt mit aufeinander abgestimmten Leitfäden sind diese Arbeitsblätter eine ausgezeichnete Basis zur Gewährleistung einer rechtssicheren Aufbau- und Ablauforganisation der Unternehmen.

Abgerundet und in die Praxis umgesetzt werden die Technischen Rahmenbedingungen durch die Einführung des überbetrieblichen Technischen Sicherheitsmanagements des DVGW und FNN.

Dazu erfolgt ein Überprüfungsgespräch mit unabhängigen und kompetenten TSM-Experten. Die in den Überprüfungsverfahren nachgewiesene Umsetzung der zu beachtenden Technischen Regeln wird den Unternehmen in Form einer DVGW/FNN-Bestätigung bescheinigt.

Die EWF hat das „Technische Sicherheitsmanagement“ (TSM) in 2005 eingeführt und verfügt damit über ein Instrument, mit dem die organisatorische und technische Sicherheit regelmäßig von unabhängiger Seite begutachtet wird.  

Seinerzeit gehörte EWF zu den ersten Unternehmen in Deutschland, die das TSM für alle drei Sparten eingeführt haben. TSM ist im Unternehmen als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingeführt, so dass geänderte Anforderungen sofort im Unternehmen umgesetzt werden.