Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW

Gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2023 müssen Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit

  1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
  2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.

Das Netzsicherheitsmanagement von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW erfolgt über Fernwirktechnik. Eine Beschreibung der Technischen Anforderungen finden Sie hier:

Die Formulare für die Installation und Inbetriebsetzung der Fernwirktechnik sowie ein Preisblatt können Sie hier herunterladen: