Stromversorgung: Neue Regeln für Ab- und Ummeldung beim Umzug
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Bei einem Wohnortwechsel gilt ab dem 6. Juni, dass Stromkunden ihren Lieferanten so früh wie möglich vor dem Umzug informieren müssen. Eine rückwirkende Ab- und Ummeldung, wie das bisher noch möglich war, ist dann nicht mehr möglich. Auf diese gesetzliche Änderung weist die Energie Waldeck-Frankenberg aktuell hin. Zusätzlich strafft der Gesetzgeber die Fristen für die technischen Abläufe bei einem Lieferantenwechsel.
Wenn ein Wohnortwechsel ansteht, dann konnten Stromkunden eine Ummeldung bei ihrem Lieferanten bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend vornehmen. Das ist ab dem 6. Juni nicht mehr möglich. Der Wechsel des Strombezugs muss aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung durch eine EU-Richtlinie vor dem Umzug umgesetzt sein. Hierbei sind die vertraglichen Kündigungsfristen zu berücksichtigen.
„Es ist in vielen Fällen noch üblich, dass sich Kundinnen und Kunden bei einem Umzug nicht sofort um die Stromversorgung kümmern. Viele verlassen sich darauf, dass der Strombezug einfach vom Nachmieter übernommen wird und der Vertrag rückwirkend zum Umzugsdatum beginnt beziehungsweise endet. Die gute Nachricht ist, dass auch weiterhin lückenlos Strom geliefert wird. Allerdings müssen die vertraglichen Details ab jetzt vor dem Umzug geklärt sein,“ sagt Timo Kiepe, Leiter des EWF-Kundenservice. Deshalb rät die EWF, sich frühzeitig um die Ab- und Ummeldung der Energiezähler zu kümmern – idealerweise sofort nach Bekanntwerden des Umzugstermins, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Wohnungswechsel. Die EWF informiert ihre Kundinnen und Kunden auf www.ewf.de/umzug-melden zum Thema Umzug und die Neuregelung ab dem 6. Juni.
Neue technische Regelung für den Lieferantenwechsel
Die EU-Richtlinie enthält auch eine neue Regelung bei einem Wechsel des Stromlieferanten. Ab Juni wird der technische Ablauf deutlich gestrafft. Energieversorger sind künftig verpflichtet, einen Anbieterwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden umzusetzen. Trotz der neuen Vorgaben bleibt eines unverändert: Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter müssen weiterhin beachtet werden. Ein reibungsloser Wechsel setzt also eine rechtzeitige Kündigung voraus.