EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Gas-/Wasserzähler

Grundzuständiger Messstellenbetrieb – Gas/Wasser

Für das Gebiet unseres Verteilungsnetzes sind wir selbst der grundzuständige Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener bzw. verbrauchter Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung.

Zählerbefundprüfung

Grundsätzlich steht jeder Person das Recht zu, zu jeder Zeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung zu verlangen. Eine solche Befundprüfung gemäß § 39 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle vorgenommen.

Sollte sich im Rahmen einer Befundprüfung herausstellen, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, hat der Messstellenbetreiber die Kosten der Überprüfung zu zahlen. Andernfalls trägt der Antragsteller die Kosten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Zähler nur in seltenen Ausnahmefällen einen zu hohen Verbrauchswert ausweisen. Bevor Sie eine Zählerbefundprüfung anstreben, sollten Sie deshalb für sich klären, ob zum Beispiel veränderte Verbrauchsgewohnheiten der Grund für einen erhöhten Energieverbrauch sein könnten.

Sie haben Fragen rund um das Thema Zählerwesen und Messstellenbetrieb oder möchten eine Zählerüberprüfung beauftragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an inbetriebsetzung@ewf.de