Redispatch 2.0
Was ist Redispatch 2.0?
Als Redispatch wird allgemein einen Eingriff in die geplante Leistungserzeugung (="Dispatch") von Anlagen zur Anpassung der Einspeiseleistung bezeichnet. Hiermit wird das Ziel verfolgt eine Balance zwischen Stromerzeugung und -nachfrage zu erreichen und damit die Netzstabilität jederzeit sicherzustellen.
Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0, am 17. Mai 2019 in Kraft getreten) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.
Welche Erzeugungsanlagen sind vom Redispatch 2.0 betroffen?
- EEG-Anlagen mit installierter Leistung ab einschl. 100 kW(p)
- KWK-Anlagen mit installierter Leistung ab einschl. 100 kW
- Erzeugungsanlagen < 100 kW, wenn diese durch den Verteilnetzbetreiber gesteuert werden können
Finanzielle Entschädigung im Redispatch 2.0
Für die finanzielle Entschädigung gilt aktuell weiterhin die BDEW-Übergangslösung.
Finden Redispatch-Maßnahmen statt, müssen wir als Netzbetreiber die Einspeiseleistung Ihrer Anlage reduzieren. Nach einer Maßnahme muss die Ausfallarbeit mit Ihrem BTR abgestimmt werden. Je nach gewähltem Abrechnungsmodell (beispielsweise Spitzverfahren) werden hierzu meteorologische Daten Ihres BTR zur Bestimmung der entgangenen Energiemenge (Ausfallarbeit) benötigt.
Ist die Abstimmung der Ausfallarbeit zwischen BTR und uns erfolgt, senden wir auf Basis der Marktlokation alle erforderlichen Daten an Ihren Lieferanten. Dieser leitet die Daten an den Bilanzkreisverantwortlichen weiter, der die Ausfallarbeit mit dem Marktwert Einheitlicher Mischpreis zur Abrechnung der BDEW-Übergangslösung bepreist und uns hierüber eine Rechnung stellt. Wir führen eine Rechnungsprüfung durch und begleichen die Rechnung.
Der BKV leitet die Gutschrift wiederum an den Lieferanten weiter, welcher Ihnen den Betrag überweist.
Für die Ihnen entgangene Marktprämie erstellen wir Ihnen eine Gutschrift.
Aufgaben und Pflichten des Anlagenbetreibers beim Redispatch 2.0
Fällt eine Erzeugungsanlage unter das Regelungsregime des Redispatch 2.0 sind zahlreiche Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Eine Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte und Begrifflichkeiten liefern die folgenden Dokumente:
Wichtig für Anlagenbetreiber
Alle Prozesse – einschließlich der Lieferung von Plandaten und Nichtbeanspruchbarkeiten – müssen rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres bedient werden. Für den Datenaustausch sind dabei bestimmte Formate vorgegeben, die über die Datenplattform „Connect+“ übermittelt werden können. Bitte informieren Sie sich zu diesem Thema und sprechen Sie ggf. mit Ihrem Direktvermarkter, ob er in diesem Zusammenhang die Rolle des Einsatzverantwortlichen übernimmt. Weitere Infos erhalten Sie auch auf der Website des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unter Redispatch 2.0.