EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Umzug einfach online melden

Ein Umzug kann stressig sein – wir helfen Ihnen, Ihren Energieumzug so reibungslos wie möglich zu gestalten. Melden Sie Ihren Umzug bequem online über unsere Serviceportale und schon können Sie einen Haken an das Thema „Energieversorgung“ machen.

Änderungen bei der Meldung von Ab- und Ummeldung

Durch geänderte gesetzliche Vorgaben gelten ab 06. Juni 2025 wichtige Änderungen für die Ab- und Ummeldung von Energielieferverträgen:

  • Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen: Energielieferverträge können nicht mehr rückwirkend ab- oder angemeldet werden. Ummeldungen können nur für die Zukunft vorgenommen werden.
  • Rechtzeitige Meldung ist erforderlich: Damit wir Ihre An- bzw. Abmeldung problemlos bearbeiten können, verweisen wir auf die Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bitten Sie, uns spätestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet oder gekündigt ist.

EWF – Einfach erklärt: Umzug melden

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihren Stromvertrag bei einem Umzug ganz bequem mitnehmen können und was es zu beachten gibt.

Serviceportale

Tipps für Ihre Umzugsmeldung

  • Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet oder gekündigt ist.
  • Am Tag der Schlüsselübergabe/-übernahme notieren Sie die Zählerstände, z. B. im Übergabeprotokoll, oder Sie machen ein Foto des Energiezählers.
  • Geben Sie die Zählerstände so schnell wie möglich an uns weiter.
  • Melden Sie sich in unserem Kundenportal „Meine EWF“ an. Dort haben Sie zu jeder Zeit Einblick in Ihre Verträge und können darüber hinaus verschiedene Anpassungen selbst vornehmen – und zwar immer genau dann, wenn Sie Zeit dafür haben.

Diese Informationen benötigen wir von Ihnen

  • Vertragskontonummer (nur bei Auszug relevant, z. B. auf einer alten Rechnung zu finden)
  • Zählernummer(n) Ihrer alten und/oder neuen Wohnung
  • Beendigungsdatum des Liefervertrags
  • Gewünschtes Startdatum des Liefervertrages
  • Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe – umgehend oder spätestens bis zum 28. Tag nach dem Auszugtag, um Schätzungen zu vermeiden
  • Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch (nur bei Einzug relevant; falls bekannt, ansonsten werden Durchschnittswerte hinterlegt)
  • Die Adresse Ihres neuen Wohnortes für die Zustellung der Endabrechnung (nur bei Auszug relevant)
  • Marktlokation (falls bekannt)

Service

Sie können die Ab- oder Ummeldung Ihres Energievertrags komfortabel über unser Online-Kundenportal „Meine EWF“ vornehmen, per E-Mail an kundenservice@ewf.de oder in einem unserer Kundenzentren

Sicher umziehen mit EWF – Wohnungsübergabeprotokoll

Damit es nach der Wohnungsübergabe nicht zu Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter kommt, sollten Sie beim Auszug oder Einzug nicht nur die Zählerstände festhalten, sondern auch viele andere Punkte, wie die Anzahl der übergebenen Schlüssel oder der Zustand der einzelnen Räume. Mit unserem Wohnungsübergabeprotokoll können alle Details übersichtlich festgehalten werden. 

  • Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:

    Bei Auszug:

    • Ihre Vertragskontonummer
    • Ihre neue Anschrift
    • Beendigungsdatum des Liefervertrags
    • Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe – umgehend oder spätestens bis zum 28. Tag nach dem Auszugtag, um Schätzungen zu vermeiden

    Jetzt abmelden

    Bei Einzug:

    • Neue Anschrift
    • Startdatum des Liefervertrags
    • Zählernummer und Zählerstand der neuen Anschrift
    • Energieart (Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme)
    • Bankverbindung, wenn Abbuchung gewünscht

    Jetzt anmelden

  • Eine Vertragsübernahme ist in unserem Versorgungsgebiet grundsätzlich möglich. (Ausgenommen sind Tarife, die nicht mehr angeboten werden.) Kontaktieren Sie uns gerne, um eine Vertragsübernahme zu besprechen. Alternativ können Sie auch direkt einen neuen Vertrag über unseren Tarifrechner abschließen.

  • In der Regel ja, denn Sie werden immer von Ihrem Grundversorger mit Energie versorgt. Sollten Sie dennoch keinen Strom, kein Gas etc. haben, z. B. weil Ihr neues Haus vorher längere Zeit unbewohnt war, dann schauen Sie in Ihrem Sicherungskasten nach, ob alle Sicherungen eingeschaltet sind. Sollte dies der Fall sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. 

  • In vielen Fällen ist das möglich. Ob Sie an Ihrem neuen Wohnort Energie von der EWF beziehen können, überprüfen Sie ganz einfach, indem Sie unseren Tarifrechner aufrufen, Ihre neue Postleitzahl eingeben und Ihren geschätzten Jahresverbrauch angeben. Anschließend können Sie ein Produkt auswählen und Ihre Bestellung abschließen. Wichtig: Setzen Sie bitte ein Häkchen bei „Neueinzug: Ich ziehe neu ein/bin neu eingezogen und möchte an meiner neuen Adresse beliefert werden”. Hier können Sie auch den gewünschten Lieferbeginn angeben.

  • Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Energieverträge: fair, regional, kompetent.

    Ihre Energie bei der EWF zu bestellen, ist ganz einfach: Geben Sie im Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch ein. Anschließend können Sie ein Produkt auswählen und Ihre Bestellung abschließen. Wichtig: Bitte kreuzen Sie das entsprechende Feld „Neueinzug: Ich ziehe neu ein/bin neu eingezogen und möchte an meiner neuen Adresse beliefert werden“ an. Hier können Sie auch den gewünschten Lieferbeginn angeben.

  • Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Energieverträge: fair, regional, kompetent.

    Ihre Energie bei der EWF zu bestellen, ist ganz einfach: Geben Sie im Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch ein. Anschließend können Sie ein Produkt auswählen und Ihre Bestellung abschließen. Wichtig: Bitte kreuzen Sie dabei das entsprechende Feld „Versorgerwechsel: Ich möchte unter meiner aktuellen Adresse meinen Versorger wechseln.“ an. Während des Bestellvorgangs können Sie optional auswählen, ob wir die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags übernehmen dürfen. Sobald Sie einen Stromvertrag mit uns abgeschlossen haben, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem aktuellen Lieferanten. Wenn Sie ein Widerrufs- oder Sonderkündigungsrecht haben, ist es ratsam, den Vertrag eigenständig zu kündigen und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Sobald die Kündigungsanfrage bei Ihrem aktuellen Lieferanten eingegangen ist, prüft dieser Ihre Daten und übermittelt uns das Kündigungsdatum. Anschließend erhalten Sie von uns Ihre Anmeldebestätigung.

  • Mit dem digitalen Versand erreichen Sie unsere Informationen und Briefe immer rechtzeitig. Gerade bei einem Umzug ist der Online-Versand ideal, um mit uns in Kontakt zu bleiben.

    Aus diesem Grund können Sie gerne über das Kundenportal Meine EWF auf den digitalen Versand umstellen – am besten vor Ihrer Ummeldung. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf den Online-Versand erhalten Sie alle Informationen und Schreiben immer per E-Mail und finden diese zusätzlich im Kundenportal.

    Mögliche Hindernisse beim Postversand haben wir beispielhaft für Sie zusammengestellt:

    Beim Einzug: Bitte bedenken Sie: Kurz nach Ihrer Bestellung erhalten Sie Post von der EWF (z. B. Ihre Auftragsbestätigung). Ist Ihr Name zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der im Bestellprozess angegebenen Adresse zu finden (z. B. am Briefkasten), kann es sein, dass unsere Post Sie nicht oder nur verspätet erreicht.

    Bei Auszug: Auch nach einem Auszug erhalten Sie noch Post von der EWF (z. B. die Schlussrechnung). Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Sie uns bei Ihrer Umzugs- oder Abmeldung auch Ihre neue Adresse mitteilen und Ihr Name am Briefkasten des neuen Wohnortes sichtbar angebracht ist. Nur so können wir Sie postalisch erreichen.

  • Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich schriftlich über Ihren Einzug und teilen Sie uns dabei die folgenden Informationen mit:

    • Neue Anschrift
    • Startdatum des Liefervertrags
    • Zählernummer und Zählerstand der neuen Anschrift
    • Energieart (Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme)
    • Bankverbindung, wenn Abbuchung gewünscht

    In weiten Teilen der Region ist die EWF der Grundversorger. Wenn Sie in unser Grundversorgungsgebiet oder innerhalb unseres Grundversorgungsgebietes umziehen und sich nicht bei einem anderen Energieversorger anmelden, beliefern wir Sie mit unserem Grundversorgungstarif. So ist sichergestellt, dass Sie immer mit Energie versorgt werden. Wichtig: Liegt uns weder eine Abmeldung des ausziehenden Mieters noch eine Anmeldung des einziehenden Mieters vor, erfolgt die Energielieferung weiterhin über den ausziehenden Mieter. An- oder Abmeldung können nur in die Zukunft vorgenommen werden. Sofern Kosten entstehen, muss der Sachverhalt im Innenverhältnis der Vormieter/Nachmieter/Eigentümer geklärt werden. Für Energielieferanten kommen immer derjenige für die Kosten auf, der als Vertragspartner gemeldet ist und auf die Abnahmestelle zum jeweiligen Zeitpunkt angemeldet ist.

    Als Kunde der EWF – auch im Grundversorgungstarif – können Sie jederzeit in ein attraktives Laufzeitprodukt wechseln. Dann profitieren Sie von unseren maßgeschneiderten Energieverträgen und sichern sich gleichzeitig eine Preisgarantie durch unsere Laufzeittarife. Einen maßgeschneiderten Vertrag für Ihre Energielieferung können Sie ganz einfach über unseren Tarifrechner bestellen.

  • Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich schriftlich über Ihren Auszug und teilen Sie uns dabei die folgenden Informationen mit:

    • Ihre Vertragskontonummer
    • Ihre neue Anschrift
    • das Beendigungsdatum des Liefervertrags
    • Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe (umgehend oder spätestens bis zum 28. Tag nach dem Auszugstag, um Schätzungen zu vermeiden)

    Die Ab- und Ummeldung Ihres Energievertrags können Sie komfortabel über das Online-Kundenportal meine.ewf.de, per E-Mail an kundenservice@ewf.de oder in einem unserer Kundenzentren vornehmen.

    Wichtig: Liegt uns weder eine Abmeldung des ausziehenden Mieters noch eine Anmeldung des einziehenden Mieters vor, erfolgt die Energielieferung weiterhin über den ausziehenden Mieter.

    Eine Abmeldung kann nur mit einer Frist von 14 Tagen in die Zukunft vorgenommen werden. Die entstehenden Kosten müssen im Innenverhältnis zwischen Vormieter, Nachmieter und Eigentümer geklärt werden. Für Energielieferanten kommt immer derjenige für die Kosten auf, der zum jeweiligen Zeitpunkt als Vertragspartner gemeldet und auf die Abnahmestelle angemeldet ist.

  • Eine Korrektur in die Vergangenheit ist leider nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber ermöglicht hier auch keine Kulanzregelung. Wenn eine falsche Zähleranmeldung festgestellt wird, können wir die Ummeldung der betroffenen Zähler nur für die Zukunft vornehmen.