Netzzugang/Netznutzung Strom
Nach § 20 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, Musterverträge zur Ausgestaltung des Rechts auf Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Nachstehend können Sie die Verträge mit Anlagen in elektronischer Form per Download erhalten.
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Bekanntmachung NAV NDAV gem. §29 gesamt