EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Schülerbeförderung & Fahrtkostenerstattung

Kostenübernahme

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg erfüllt seine aus dem Hessischen Schulgesetz abgeleitete Verpflichtung zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch die Ausgabe von Schülerticket Hessen oder die nachträgliche Erstattung von Beförderungskosten.

Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben Schülerinnen und Schüler der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemeinbildenden Schulen.

Besuchen Schülerinnen und Schüler von Ihrem Wohnort aus die zuständige bzw. nächstgelegene Schule in der gewählten Schulform und beträgt die Entfernung über zwei bzw. drei Kilometer, so kann direkt über die Schule ein kostenloses Schülerticket Hessen beantragt werden, welches dann auch von der Schule ausgegeben wird. Wird eine weiter entfernt gelegene Schule besucht, so werden lediglich die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges erstattet.

Erstattet werden auch die Fahrtkosten für den Besuch folgender Schulformen:

  • Grundstufe der Berufsschule (1. Ausbildungsjahr)
  • das 1. Jahr der zweijährigen Berufsfachschule bzw. die Berufsfachschule zum Übergang in die Ausbildung (in Erfüllung der Vollzeitschulpflicht)
  • Berufsvorbereitungsjahr und
  • Berufsgrundbildungsjahr

Nicht erstattungsfähig sind Schülerbeförderungskosten zum Besuch einer höheren Berufsfachschule, da hierfür die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt sein muss.

Es werden grundsätzlich die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Die Fahrtkosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.

Weitere Erläuterungen finden Sie im § 161 des Hessischen Schulgesetzes.

Allgemeine Informationen zur Ausgabe des Schülerticket Hessen

Besuchen Schülerinnen und Schüler von Ihrem Wohnort aus die zuständige bzw. nächstgelegene Schule in der gewählten Schulform und liegt diese im Zuständigkeitsbereich des Landkreises als Schulträger, so kann ein kostenloses Schülerticket Hessen beantragt werden.

Erstmals für das Schuljahr 2026/2027 gibt es die Möglichkeit der elektronischen Antragsstellung auf Ausstellung eines Schülerticket Hessen.

Antragsstellung auf Ausstellung eines Schülerticket Hessen

Mehr Informationen rund um das Schülerticket Hessen entnehmen Sie dem Reiter „Weitere Informationen zum Schülerticket Hessen“ am Ende dieser Seite. 

Allgemeine Informationen zur nachträglichen Fahrtkostenerstattung der allgemeinbildenden Schulen und für Berufsschüler

Besuchen Schülerinnen und Schüler von Ihrem Wohnort aus nicht die zuständige bzw. nächstgelegene Schule in der gewählten Schulform, werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges erstattet.

Besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundstufe der Berufsschule können im ersten Ausbildungsjahr entsprechend der Anzahl Berufsschultage Fahrtkosten erstattet werden.

Die Übernahme der Fahrtkosten muss mit dem sogenannten Grundantrag beantragt werden. 

Der Grundantrag muss nur einmal gestellt werden, insofern Sie nicht umziehen oder die Schule wechseln.

Erstmals für das Schuljahr 2026/2027 gibt es die Möglichkeit der elektronischen Antragsstellung auf Übernahme der Beförderungskosten:

Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten Allgemeinbildende Schulen 

Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten Berufsschulen 

Außerdem stehen die Grundanträge sowie mehr Informationen zur nachträglichen Erstattung im Bereich “Weitere Informationen zur nachträglichen Fahrtkostenerstattung” am Ende dieser Seite zur Verfügung.

Selbstzahler

Weitere Informationen zum Bezug und zur Ausstellung eines Schülerticket Hessen erhalten Sie beim NVV und unter dem Reiter „Weitere Informationen für Selbstzahler“ am Ende der Seite. 

  • Anspruchsvoraussetzung

    Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule haben Anspruch auf ein Schülerticket Hessen, wenn der kürzeste Fußweg zur zuständigen Grundschule über zwei Kilometer beträgt. Die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe der allgemeinbildenden Schulen haben einen Anspruch, wenn der kürzeste Fußweg zur nächstgelegenen Schule über drei Kilometer lang ist. Bei kürzeren Fußwegen besteht nur dann ein Erstattungsanspruch, wenn der Weg eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet.

    Sollte ein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach Hessischem Schulgesetz bestehen wird das Schülerticket Hessen direkt an die Schule geschickt, welche dieses dann ausgibt, andernfalls wird ein schriftlicher Bescheid von uns versendet. 

    Bei Schul-, Schulform -und Wohnungswechsel ist immer ein neuer Antrag zu stellen!

    Sollte bereits eine Chipkarte des Schülertickets Hessen vorhanden sein und der Antrag vor dem 31.07. gestellt worden sein, entsorgen Sie das Ticket nicht nach Ablauf des Schuljahres, da ggf. neue Daten für ein weiteres Schuljahr elektronisch auf diese Chipkarte aufgespielt werden, insofern weiterhin ein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten besteht. 

    Gültigkeit des „Schülertickets Hessen“ beim Schulwechsel von der 4. in die 5. Klasse

    Schüler/Schülerinnen der 4. Klasse dürfen ihr Ticket nur dann behalten und weiter benutzen, wenn durch die zukünftig besuchte Schule das Schülerticktet Hessen vor den Sommerferien bzw. vor dem 31.07. beantragt wurde. Generell gilt: nach der 4. Klasse immer das Schülerticket Hessen aufbewahren! In den meisten Fällen wird das Ticket weiter genutzt.

    Hinweis

    Das Datum auf der Rückseite des Schülertickets bezieht sich nicht auf den Gültigkeitszeitraum des Tickets im Sinne eines Anspruchs auf Kostenübernahme nach Hessischen Schulgesetz, sondern ist lediglich das technische Haltbarkeitsdatum des Tickets. Ohne einen aktuellen Anspruch auf Kostenübernahme ist das Ticket auch vor dem Erreichen des Haltbarkeitsdatums ungültig und wird bei Benutzung eingezogen. Zudem wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt wegen „Fahrens ohne gültigen Fahrschein“ festgesetzt.

    Verlust bzw. ungültiges Schülerticket Hessen

    Sollte das Schülerticket Hessen verloren gehen, kann über das Sekretariat der Schule ein neues Schülerticket Hessen kostenpflichtig beantragt werden. Für die Zeit, bis ein neues Ticket ausgestellt wurde, erhalten Sie über das Sekretariat eine Übergangsfahrkarte.

    Sollte das Schülerticket Hessen durch einen technischen Defekt oder ähnliches ungültig bzw. unlesbar werden, und dies bei der Einstiegskontrolle durch den Busfahrer festgestellt werden, so wird das Ticket eingezogen. Die Schüler / Schülerinnen erhalten stattdessen vom Busfahrer ein kostenloses 3 Tages-Ticket, welches dann umgehend im Sekretariat vorgelegt werden muss. Von dort wird dann kostenlos ein neues Schülerticket Hessen beantragt und eine Übergangsfahrkarte ausgestellt.

  • Anspruchsvoraussetzungen

    Wird eine andere als die nächstgelegene, aufnahmefähige Schule des gewählten Bildungsganges besucht, so werden lediglich die Fahrtkosten erstattet, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges entstanden wären, vorausgesetzt, dass sie als notwendig anerkannt werden. Ist der Schulweg zu ihr kürzer als zwei bzw. drei Kilometer, entfällt auch der Anspruch auf anteilige Erstattung. Im Falle einer Grundschule ist zudem eine Zuweisung des Staatlichen Schulamts notwendig, aus einer Gestattung ergibt sich kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

    Verfahren der nachträglichen Fahrtkostenerstattung

    Nach Eingang des Grundantrages bei uns erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. 

    Die Erstattung erfolgt schulhalbjährlich rückwirkend. Die entsprechenden Formulare liegen in den Schulen rechtzeitig bereit, bzw. werden direkt nach Hause gesandt oder können bei uns telefonisch angefordert werden. Die Originalfahrscheine müssen mit eingereicht werden. Dieser sogenannte Erstattungsantrag muss von Ihnen ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen über die Schulsekretariate bei uns eingereicht werden. Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt wird, in dem das Schuljahr endet. Also z.B. für das Schuljahr 2026/2027 muss der vom Schulsekretariat bestätigte Erstattungsantrag bis spätestens zum 31.12.2027 bei der EWF vorliegen. Entscheidend ist der Posteingangstempel.

    Grundanträge

  • Unabhängig von der Übernahme der Beförderungskosten durch uns als Schulwegkotenträger besteht die Möglichkeit, das Schülerticket Hessen – ohne Kostenübernahme durch den Schulwegkostenträger - zu bestellen. Sie können das Schülerticket Hessen als Abo oder als Jahreskarte bestellen. 

    Hinweis

    Das Schülerticket Hessen muss bei der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) immer zum 10. des Vormonats bestellen werden, damit das Ticket rechtzeitig ankommt.

    Sollte das Ticket zu spät bestellen werden, benötigen die Schüler/innen bis zum Erhalt des Schülerticket Hessens Wochen- oder Einzeltickets!