Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom
Der Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag (MSB-RV) regelt die Durchführung des Messstellenbetriebs an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern, für die nicht der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig ist. Der MSB-RV betrifft dabei sowohl konventionelle Messtechnik als auch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Weiterführende Informationen enthält der Beschluss BK6-17-042 der Bundesnetzagentur.