Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
In Deutschland werden immer mehr sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen oder Wallboxen installiert, welche eine höhere Leistung als die meisten Haushaltsgeräte aufweisen und somit mehr Strom benötigen. Werden viele Verbrauchseinrichtungen gleichzeitig genutzt, kommt es zu einer hohen Netzauslastung – steuerbare Verbrauchseinrichtungen können daraufhin vorübergehend in ihrem Leistungsbezug gedrosselt werden. Als Ausgleich profitieren Eigentümer einer solchen Verbrauchseinrichtung von ermäßigten Netzentgelten für ihre steuerbare Anlage nach § 14a EnWG.
Optionen für reduzierte Netzentgelte
Profitieren Sie mit Ihrer steuerbaren Anlage von ermäßigten Netzentgelten, indem Sie eines der folgenden Steuerungs-Module auswählen:
Modul 1: Pauschaler Reduzierungsbetrag
Als EWF Kunde erhalten Sie jährlich eine pauschalte Gutschrift auf Ihre Stromrechnung. Der Anschluss Ihrer Wallbox erfolgt am vorhandenen Haushaltsstromzähler, es ist keine separate Messung (kein zweiter Zähler) erforderlich. Bis zu einem Verbrauch von ca. 4.000 kWh pro Jahr (ca. 20.000 km Fahrleistung) ist diese Variante günstiger als Modul 2.
Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduktion
Für diese Variante ist ein zweiter Zähler erforderlich, an den Ihre Wallbox fest angeschlossen wird. Der beste Tarif zum Laden Ihres E-Fahrzeuges ist unser Tarif Eco Charge.
Modul 3: Dynamische Netzentgelte
Kombinieren Sie das Modul 1 mit unserem dynamischen Tarif Smart Flex, um von reduzierten Netzentgelten und einem flexiblen Strompreis zu profitieren.