Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Danach versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten.
Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.
Unser Angebot für Geschäftskunden
Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Wir bieten Standard-Tarife für Betriebe mit einem Energiebedarf bis 100.000 kWh pro Jahr, aber auch die Möglichkeit für einen individuellen Vertrag. Unser Geschäftskunden-Team steht für ein Beratungsgespräch zu unseren Tarifen und Produkten sowie für Ihre Fragen rund um das Thema Energieversorgung jederzeit gern zur Verfügung.
Energiepreise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (netto) *
| Gültig ab 01.01.2025 | netto |
|---|---|
| Arbeitspreis (ct/kWh) | 16,80 |
| Grundpreis (EUR/Monat) | 20,00 |
Die Preise beinhalten nur die reine Energielieferung. Die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, eventuell anfallende Konzessionsabgaben, die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), den Aufschlag für besondere Netznutzung, die Offshore-Netzumlage, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Stromsteuer sowie die Umsatzsteuer werden in der jeweiligen Höhe in Rechnung gestellt. Die vorgenannten Preise finden Sie unter Informationen zum Strompreis.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Beträgt Ihr Verbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke weniger als 10.000 kWh pro Jahr, fallen Sie in die Ersatzversorgung für Haushaltskunden.