Ab dem 01.01.2024 werden Anmeldungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Batteriespeicher vereinfacht und beschleunigt - zudem profitieren die Betreiber*innen von reduzierten Netzentgelten. Hierbei können Sie zwischen zwei Modulen wählen:
- Modul 1: pauschaler Reduzierungsbetrag (keine separate Messung) oder
- Modul 2: prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises fĂĽr die steuerbare Verbrauchseinrichtung (separate Messung erforderlich).
Im Gegenzug zu den Vergünstigungen bei den Netzentgelten müssen die genannten Verbrauchsanlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen, also steuerbar sein.
WICHTIG:
Diese Regelungen gelten fĂĽr alle Anlagen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.