Um Ihre Netzanschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgend aufgeführte Informationen und Unterlagen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch im Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder unleserliche Anträge zu unnötigen Verzögerungen führen.
Erzeugungsanlagen
Sie möchten eine Erzeugungsanlage oder Speicher zur Netzverträglichkeitsprüfung nach § 8 EEG anmelden? Bitte verwenden Sie hierfür unsere digitale Anmeldestrecke.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur von registrierten Elektrofachbetrieben durchgefĂĽhrt werden kann.
Bitte halten Sie einen Lageplan sowie einen Ăśbersichtschaltplan bereit.
Mini-PV-Anlagen
Auch steckerfertige Solaranlagen fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Für Mini-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung bis zu 800 Voltampere gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Die Registrierung erfolgt direkt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/)
Sollte vor Ort keine moderne Messeinrichtung verbaut sein, werden wir nach erfolgter Registrierung einen Zählerwechsel veranlassen.