EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Leitfaden für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Netz der EWF

Sie planen den Anschluss einer Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage, Windenergieanlage, Biomasseanlage) an das Stromnetz der EWF GmbH. Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage dar. Für die Beantragung sollten Sie die Unterstützung Ihres Planungsbüros oder eines Vertragsinstallationsunternehmens in Anspruch nehmen.

  • Um Ihre Netzanschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgend aufgeführte Informationen und Unterlagen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch im Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder unleserliche Anträge zu unnötigen Verzögerungen führen.

    Erzeugungsanlagen

    Sie möchten eine Erzeugungsanlage oder Speicher zur Netzverträglichkeitsprüfung nach § 8 EEG anmelden? Bitte verwenden Sie hierfür unsere digitale Anmeldestrecke.

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur von registrierten Elektrofachbetrieben durchgeführt werden kann.

    Bitte halten Sie einen Lageplan sowie einen Übersichtschaltplan bereit. 

    Mini-PV-Anlagen

    Auch steckerfertige Solaranlagen fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). 

    Für Mini-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung bis zu 800 Voltampere gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Die Registrierung erfolgt direkt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/)

    Sollte vor Ort keine moderne Messeinrichtung verbaut sein, werden wir nach erfolgter Registrierung einen Zählerwechsel veranlassen.

  • Sobald uns Ihre Anmeldung vollständig vorliegt, prüfen wir die Anschlussmöglichkeit der geplanten Anlage in unserem Netz und ermitteln den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Anschlusspunkt. Dabei berücksichtigen wir die gegebenen Netzverhältnisse, bereits angeschlossene Anlagen sowie die Leistung und mögliche Netzrückwirkungen Ihrer Erzeugungsanlage.

  • Die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt ab vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der in § 8 EEG genannten Fristen. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Ihre Anlage an unser Netz angeschlossen werden kann und ob dazu weitere Maßnahmen, wie z.B. Netzverstärkungen, erforderlich sind. Bei größeren Anlagen ab ca. 100 kW benötigen wir von Ihnen eine Stellungnahme, um die Einspeiseleistung zu reservieren.

  • Das Netzsicherheitsmanagement dient zur Begrenzung der Einspeiseleistung in kritischen Netzsituationen. Es ermöglicht damit eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von dezentral erzeugtem Strom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Zur Steuerung von Photovoltaikanlagen ab 25 kW setzt die EWF Tonfrequenzrundsteuerempfänger ein. Anlagen größer als 100 kW werden mittels Fernwirktechnik gesteuert. Die jeweils benötigten Geräte und Dienstleistungen stellt die EWF kostenpflichtig bereit. Die Preisliste dazu und ein Auftragsformular finden Sie unter den DownloadsHier finden Sie nähere Informationen zu den technischen Anforderungen für das Netzsicherheitsmanagement. 

  • Die Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage muss durch einen zugelassenen Installateur erfolgen. Die Inbetriebnahme erfolgt in Abstimmung mit der EWF. In unserem Leitfaden für Installateure und Anlagenerrichter sind die technischen Anforderungen sowie die einzelnen Schritte bis zur Inbetriebnahme kompakt zusammengefasst.

  • Die zur Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage erforderlichen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich. Die technischen Richtlinien der EWF für den Netzanschluss sind hier veröffentlicht.