Um Ihre Netzanschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgend aufgeführte Informationen und Unterlagen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch im Downloadbereich. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder unleserliche Anträge zu unnötigen Verzögerungen führen.
Erzeugungsanlagen
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der installierten Leistung (PAmax) sowie der Netzanschlussebene der geplanten Erzeugungsanlage. Bei PV-Anlagen gilt die Leistung der Wechselrichter.
PAmax bis 135 kW oder PAmax > 135 kW mit Anschluss in der Niederspannung:
PAmax > 135 kW mit Anschluss in der Mittelspannung:
Darüber hinaus sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Lageplan, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie die Aufstellungsorte der geplanten und evtl. bereits vorhandenen Erzeugungsanlagen hervorgehen.
- Übersichtsschaltplan in einpoliger Darstellung der gesamten elektrischen Anlage mit den geplanten und den evtl. bereits vorhandenen Betriebsmitteln einschließlich der Schutz-und Messeinrichtungen.
Stromspeicher
- E.3 Datenblatt für Speicher
- Übersichtsschaltplan mit eingezeichnetem Speicher
- Konformitätsnachweise des Speichers sowie ggf. des Wechselrichters
Mini-PV-Anlagen
Auch steckerfertige Solaranlagen fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Für Mini-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung bis zu 800 Voltampere gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Die Registrierung erfolgt direkt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/)
Sollte vor Ort keine moderne Messeinrichtung verbaut sein, werden wir nach erfolgter Registrierung einen Zählerwechsel veranlassen.