EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Ersatzversorgung

Sichere Energieversorgung ohne Unterbrechung

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Danach versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten.

Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.

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Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.

Zum Tarifrechner

Preise der Ersatzversorgung für Haushaltskunden*

Gültig ab 01.02.2026

netto

brutto

Arbeitspreis (ct/kWh)

28,405

33,80

Grundpreis (EUR/Monat)

11,73

13,96

Messstellenbetrieb** (EUR/Monat)

1,75

2,08

Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer von derzeit 19 %

** Entgelt für den Messstellenbetrieb

Das hier angezeigte Entgelt für den Messstellenbetrieb in Höhe von 2,08 €/Monat gilt für eine moderne Messeinrichtung. Das Messstellenbetriebsentgelt wird in der jeweils vom grundzuständigen Messtellenbetreiber in Rechnung gestellten Höhe zuzüglich Umsatzsteuer weiterberechnet. Die Höhe des Entgelts ist abhängig von der eingesetzten Messeinrichtung und ergibt sich aus der beigefügten Aufstellung.

Ab 01.02.2026 fallen zusätzlich folgende Messstellenbetriebsentgelte an
(soweit die Entgelte hierfür nach § 1 Abs. 1 S. 3 StromGVV Gegenstand des Ersatzversorgungsvertrages sind)

 

netto

brutto

Entgelt für den Messstellenbetrieb einer konventionellen Messeinrichtung
 Einrichtungszähler Eintarif

11,60 EUR/Jahr

13,80 EUR/Jahr

 Einrichtungszähler Zweitarif

19,20 EUR/Jahr

22,85 EUR/Jahr

 Zweirichtungszähler Zweitarif

23,20 EUR/Jahr

27,61 EUR/Jahr

Entgelt für Schaltgerät oder Rundsteuerempfänger (Tarifsteuerung)

12,00 EUR/Jahr

14,28 EUR/Jahr

Entgelt für Wandler in Niederspannung

34,00 EUR/Jahr

40,46 EUR/Jahr

Entgelt für Messstellenbetrieb von moderner Messeinrichtung (mME)

21,01 EUR/Jahr

25,00 EUR/Jahr

Entgelt für Messstellenbetrieb von intelligentem Messsystem (iMSys) an Messlokation mit einem Energieverbrauch
 bis 6.000 kWh

25,21 EUR/Jahr

30,00 EUR/Jahr

 ab 6.001 bis einschließlich 10.000 kWh

33,61 EUR/Jahr

40,00 EUR/Jahr

 ab 10.001 bis einschließlich 20.000 kWh

42,02 EUR/Jahr

50,00 EUR/Jahr

 ab 20.001 bis einschließlich 50.000 kWh

92,44 EUR/Jahr

110,00 EUR/Jahr

 ab 50.001 bis einschließlich 100.000 kWh

117,65 EUR/Jahr

140,00 EUR/Jahr

 ab 100.001 kWh

kundenindividuell

kundenindividuell

 Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

42,02 EUR/Jahr

50,00 EUR/Jahr

Entgelt für Steuerbox bei intelligenten Messsystemen

42,02 EUR/Jahr

50,00 EUR/Jahr

* Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und dabei einen Verbrauch von 10.000 kWh pro Jahr nicht übersteigen. Beträgt Ihr Verbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mehr als 10.000 kWh pro Jahr, fallen Sie in die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden.