Anmeldung Netzanschluss
Sie möchten Ihren Netzanschluss bei uns anmelden? Dafür stellen wir Ihnen eine digitale Anmeldestrecke zur Verfügung.
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- Neue Netzanschlüsse für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme (Auswahl ist davon abhängig, ob die Sparte am geplanten Anschlussort vorhanden ist.)
- Anschlussänderungen
- Leistungserhöhungen
- Trassenänderungen/Umverlegungen
- Stilllegung des Netzanschlusses inkl. Rückbau
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- Sind Sie nicht der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte?
Dann reichen Sie bitte eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten ein. - Beantragung eines neuen Netzanschlusses:
- Beantragung einer Trassenänderung/Umverlegung eines bestehenden Netzanschlusses:
- Grundriss-/Lageplan mit bisherigem und zukünftig gewünschtem Anschlusspunkt.
- Bei Groß- und Gewerbekunden benötigen wir eine detaillierte Leistungsaufstellung.
Beispiel
- Sind Sie nicht der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte?
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Die Netzanschlusskosten setzen sich aus drei Teilen zusammen:
- Grundbeiträge je Sparte, bestehend aus fest kalkulierten, nicht veränderbaren Fixkosten
- Baukostenzuschüsse (BKZ) fallen je gewünschter Sparte unterschiedlich an. Bei Strom fällt bis 30 kW kein BKZ an, darüber hinaus je nach gewünschten Leistung. In der Sparte Wasser ist der BKZ abhängig von den Versorgungseinheiten oder der Geschossfläche. Für Gas wird derzeit kein BKZ erhoben.
- Tiefbau- und Verlegearbeiten zwischen Grundstücksgrenze und Hauseinführung werden je Sparte mit Meterpreisen berechnet.
Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Netzanschlüsse (Mehrspartennetzanschlüsse), greifen die im Preisblatt veröffentlichten koordinierten Preisbestandteile.
Netzanschlüsse, bei denen Besonderheiten durch Dimensionierung (hohe Leistungen), Trassenführung oder Anschlusslänge zu berücksichtigen sind, müssen individuell kalkuliert werden.
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- Nachdem Sie den Netzanschluss im Portal angemeldet haben, lassen Ihnen die Mitarbeiter des Teams Netzanschluss ein Angebot per E-Mail zukommen.
- Das Angebot müssen Sie uns digital oder schriftlich bestätigen.
- Sobald Ihre Bestätigung bei uns eingegangen ist, leiten wir Ihr Netzanschlussbegehren intern an unsere Bauabteilung weiter, die alle weiteren Schritte mit Ihnen abstimmt.
- Nach Ausführung der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die ausgeführten Leistungen.
Inbetriebnahme: Damit Ihr Anschluss durch unseren Monteur in Betrieb gesetzt werden kann (Zählereinbau/Umbau), muss zwingend eine Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige durch Sie und/oder Ihren Elektroinstallateur bei uns eingereicht werden. Bitte senden Sie diese an die E-Mail-Adresse inbetriebsetzung(at)ewf.de.
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