Anmeldung von Verbrauchsanlagen
Sie möchten Ihre Verbrauchsanlage bei uns anmelden? Dafür stellen wir Ihnen eine digitale Anmeldestrecke zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung von Batteriespeichern als steuerbare Verbrauchsanlage nur noch über die digitale Anmeldestrecke für Erzeugungsanlagen möglich ist.
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Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet werden. Um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten aber gleichermaßen große Wartezeiten zu vermeiden, ist die Meldung der Verbrauchsanlagen beim Netzbetreiber verpflichtend.
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Alle Verbrauchsanlagen mit einer Leistung größer 3,6 kVA sowie Batteriespeicher müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Hierbei unterscheidet man jedoch zwei Anlagengruppen:„Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG“ und alle anderen sonstigen Verbrauchanlagen die eine Leistung von 3,6 kVA überschreiten.
Beispiele:
Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG:
- Ladeeinrichtungen zur privaten Nutzung
- Wärmepumpen
- Geräte zur Raumkühlung
- Stromspeicher (Anmeldung über https://iportal.ewf.de/)
Sonstige Verbrauchseinrichtungen:
- Infrarotheizungen
- Durchlauferhitzer
- Saunen
- etc.
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- Nachdem Sie Ihre Verbrauchsanlage bei uns angemeldet haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung sowie eine Ergebnismitteilung per E-Mail zugesandt.
- Die technische Inbetriebsetzung, leistungswirksame Änderungen und eine dauerhafte Außerbetriebnahme muss durch Sie/Ihren Installateur bei uns angezeigt werden. Hierfür nutzen Sie bitte die Inbetriebsetzungs/Änderungsanzeige.
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Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung unter