EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Danach versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten.

Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen.

Unser Angebot für Geschäftskunden

Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Gasliefervertrag mit uns abschließen. Wir bieten Standard-Tarife für Betriebe mit einem Energiebedarf bis 100.000 kWh pro Jahr, aber auch die Möglichkeit für einen individuellen Vertrag. Unser Geschäftskunden-Team steht für ein Beratungsgespräch zu unseren Tarifen und Produkten sowie für Ihre Fragen rund um das Thema Energieversorgung jederzeit gern zur Verfügung.

Gasangebot für Geschäftskunden

Energiepreise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (netto) *

Gültig ab 01.07.2025

netto

Arbeitspreis (ct/kWh)

6,90

Grundpreis (EUR/Monat)

20,00

Die Preise beinhalten nur die reine Energielieferung. Die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, eventuell anfallende Konzessionsabgaben, die Bilanzierungsumlage, die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG (CO2-Preis), die Energiesteuer sowie die Umsatzsteuer werden in der jeweiligen Höhe in Rechnung gestellt.

* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Beträgt Ihr Verbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke weniger als 10.000 kWh pro Jahr, fallen Sie in die Ersatzversorgung für Haushaltskunden.