EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Marktstammdatenregister

Im deutschen Strommarkt ist die Erzeugungslandschaft durch eine sehr große Zahl von kleinen und kleinsten Anlagen gekennzeichnet. Die für den Netzausbau und die Versorgungssicherheit zuständigen Netzbetreiber sowie die Bundesnetzagentur als Kontroll- und Steuerungsorgan sind zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende auf eine verlässliche und vollständige Datenbasis angewiesen.

Der Gesetzgeber hat zur Herstellung der einheitlichen Datenbasis verschiedene gesetzliche Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz, Erneuerbare Energie Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz getroffen und diese zusätzlich mit den Bestimmungen aus der Marktstammdatenregisterverordnung erweitert. Im Ergebnis wurde die Bundesnetzagentur mit der Einführung des Marktstammdatenregisters (MaStR) als behördlichem Register für den Strom- und Gasmarkt beauftragt.

 

Wichtig fĂĽr Anlagenbetreiber

Speziell für die Anlagenbetreiber ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen die Pflicht zur Registrierung aller betriebenen Stromerzeugungseinheiten sowie Stromspeicher. Ebenso besteht die Pflicht, alle Daten aktuell zu halten und z. B. Leistungsänderungen oder Anlagenbetreiberwechsel im Marktstammdatenregister entsprechend zu registrieren.

Unter den Hilfeseiten zum Portal erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an die Hotline des Marktstammdatenregisters unter 0228 143333 oder kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur über das bereitgestellte Kontaktformular.