EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Steuerbarkeitscheck 2026

Als Ihr Netzbetreiber vor Ort möchten wir Sie als unsere Einspeiser frühzeitig und transparent über den uns gesetzlich vorgeschriebenen Steuerbarkeitscheck informieren.

Was ist der Steuerbarkeitscheck?

Alle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung kleiner 100 kW sind gemäß §9 EEG verpflichtet, technische Einrichtungen zur Reduzierung der Erzeugungsleistung zu installieren. Der mit dem Jahr 2026 beginnende Steuerbarkeitscheck regelt die technische Überprüfung von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen gemäß § 12 Abs. 2a–h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). 

Dabei wird geprüft, ob Anlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber gesteuert werden können – beispielsweise zur Reduzierung der Einspeiseleistung oder zur vorübergehenden Trennung vom Netz.

Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW waren bereits prüfpflichtig. Ab diesem Jahr werden zudem Anlagen unter 100 kW in den Steuerbarkeitscheck einbezogen. Und genau das betrifft in diesem Fall auch Sie.

Hintergrund ist der stetige Ausbau erneuerbarer Energien. Da insbesondere Wind- und Solaranlagen witterungsabhängig Strom erzeugen, ist es notwendig, dass Netzbetreiber bei Bedarf steuernd eingreifen können, um die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu jeder Zeit zu gewährleisten. Störungsereignisse wie in Spanien zeigen, dass dies in jedem Fall notwendig ist. Der Steuerbarkeitscheck stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen zuverlässig funktionieren.

Wie läuft der Steuerbarkeitscheck ab?

Der Steuerbarkeitscheck wird von uns als Ihrem zuständigen Netzbetreiber organisiert und durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob Ihre Anlage auf Steuerbefehle korrekt reagiert. Dies erfolgt durch eine temporäre Anpassung der Einspeiseleistung.

Eine weitere gesonderte Ankündigung des Tests erfolgt nicht, da dieser von verschiedenen Faktoren, insbesondere der Witterung abhängig sind. 

Wie sieht unser Zeitplan aus?

Für Ihren Bereich planen wir die Durchführung innerhalb von 16 Wochen, beginnend mit der KW 19. Die Prüfungen müssen zu geeigneten Zeitpunkten stattfinden, etwa bei sonnigem Wetter. Der Test dauert maximal 60 Minuten.

Was ist sonst noch wichtig?

Ihrerseits sind keine Vorbereitungen erforderlich. Sollte in Einzelfällen ein Zugang zur Anlage notwendig sein, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen oder Ihrem Installateur in Verbindung. Der Steuerbarkeitscheck erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgabe ohne finanzielle Entschädigung.

Über bereits durchgeführte Checks informieren wir je Ortsteil hier an dieser Stelle.

Hier sehen Sie dann direkt und auf einem Blick, in welchen Ortschaften bereits Überprüfungen stattgefunden haben. 

Wichtig in Ihrem eigenen Interesse: Nur Sie selbst können nach dem Steuerbarkeitscheck prüfen, ob Ihre Anlage wieder eingeschaltet und funktionsfähig läuft. Bitte prüfen Sie dies nach dem oben genannten Zeitraum. Geben Sie uns hier zeitnah Rückmeldung, ob Ihre Erzeugungsanlage wieder ordnungsgemäß funktioniert. Sollten Sie Einschränkungen im Betrieb Ihrer Anlage feststellen, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur.

Rückmeldung Steuerbarkeitscheck

  • Fragen? Wir unterstützen Sie gern.
    Bei Fragen zum Steuerbarkeitscheck stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 

    Bitte wenden Sie sich per Mail an netz.einspeisung@ewf.de sowie telefonisch an die Kollegen unter 05631 955-1025.

Steuerbarkeitscheck - Was bedeutet das für Sie?

Mit dem Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern profitieren auch von mehr Sicherheit und Transparenz für Ihre Anlage.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Das hängt von der Leistung und technischen Ausstattung Ihrer Anlage ab.

    • Anlagen ab 100 kW: sofort prüfpflichtig, da jederzeit fernsteuerbar 
    • Anlagen unter 100 kW: ab dem 1. Januar 2026 einbezogen 
       
  • Der Steuerbarkeitscheck wird vom zuständigen Netzbetreiber organisiert und durchgeführt.

    Dabei wird geprüft, ob Ihre Anlage auf Steuerbefehle korrekt reagiert. Beispielsweise wird getestet, ob die Einspeiseleistung der Anlage auf ein externes Signal hin reduziert oder angepasst werden kann.

  • In der Regel nicht. 

    Der Netzbetreiber organisiert den Test und stimmt sich bei Bedarf mit Ihnen oder Ihrem Anlagenbetreuer ab.

    Falls ein Zugang zur Anlage erforderlich ist, informieren wir Sie rechtzeitig.

  • Nein, das ist leider nicht möglich. Die Tests müssen bei geeigneten Bedingungen stattfinden, z.B. bei sonnigem Wetter.

  • Nicht zwingend. In vielen Fällen wird lediglich geprüft, ob die Anlage ihre Einspeiseleistung entsprechend eines Steuerbefehls verändern kann. Die konkrete Durchführung hängt von der technischen Ausstattung der Anlage ab.

  • Er dauert maximal 60 Minuten.

  • Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe erfolgt dieser ohne finanzielle Entschädigung.

  • Der Steuerbarkeitscheck ist grundsätzlich jährlich vorgesehen. 

    Allerdings können bereits durchgeführte Prüfungen – beispielsweise im Rahmen von Redispatch 2.0 – unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.

  • Anlagenbetreiber sind gemäß § 9 EEG gesetzlich verpflichtet, die Steuerbarkeit sicherzustellen. 

    Bei Verstößen können Sanktionen drohen – z. B. Zahlungen gemäß § 52 EEG in Höhe von 10 € pro kW installierter Leistung und Kalendermonat. 

    Der Netzbetreiber ist gemäß § 52a EEG dazu verpflichtet, die Erzeugungsanlage komplett vom Netz zu trennen, sofern sich der Anlagenbetreiber weigert, die Steuerbarkeit herzustellen.

  • Setzen Sie sich bitte mit dem Errichter der steuerbaren Ressource (Rundsteuerempfänger oder Fernwirktechnik) in Verbindung um die Funktionsfähigkeit ihrer Anlage wieder herzustellen

    Bei Rundsteuerempfängern: Sobald von Ihrer Seite die erforderliche Technik wieder in Stand gesetzt ist senden Sie uns bitte das per Post erhaltene Formular gerne per Mail zurück an netz.einspeisung@ewf.de

    Bei Fernwirktechnik: setzen Sie sich bitte mit der Netzleitstelle in Verbindung unter redispatch@ewf.de

  • Bei Fragen zum Steuerbarkeitscheck oder zur Betroffenheit Ihrer Anlage können Sie sich jederzeit an Ihren zuständigen Netzbetreiber wenden.