Modulaustausch (Repowering PV)
Seit dem Solarpaket I, welches zum 16.05.2024 beschlossen wurde, können Module einer Photovoltaikanlage ohne triftigen Grund ausgetauscht werden.
Gemäß § 38b Abs. 2 EEG 2023 erhalten PV-Anlagen, deren Module ausgetauscht werden, abweichend von der definierten Inbetriebnahme (§ 3 Nr. 30 EEG 2023), die bestehende Vergütung bis zur Höhe der vor der Ersetzung an demselben Standort installierten Leistung.
Sollten Sie Ihre Module ersetzen wollen, reichen Sie uns bitte das Formular Dokumentation zum Austausch von PV-Modulen vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein.
Außerdem bitten wir Sie, die Änderung der Leistung im Marktstammdatenregister anzuzeigen.