EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Ersatzversorgung

Sichere Energieversorgung ohne Unterbrechung

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Danach versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten.

Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen.

Jetzt Kunde werden!

Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Erdgasliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gern erstellen wir Ihnen auch ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.

Zum Tarifrechner

Preise der Ersatzversorgung für Haushaltskunden*

Stand 01.02.2026

netto

brutto

Arbeitspreis (ct/kWh)

9,911

11,79

Grundpreis (EUR/Monat)

8,00

9,52

Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer von derzeit 19 %

* Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und dabei einen Verbrauch von 10.000 kWh pro Jahr nicht übersteigen. Beträgt Ihr Verbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mehr als 10.000 kWh pro Jahr, fallen Sie in die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden.