Antrag vorzeitiger Einbau eines intelligenten Messsystems
Alle Bezugsanlagen mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh, Einspeiseanlagen größer 7 kW und steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG werden als Pflichteinbaufälle, abhängig von der Resteichgültigkeit des derzeit verbauten Stromzählers, bis spätestens 2032 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Wenn Sie vorzeitig ein iMSys wünschen, können Sie dies mit dem untenstehenden Formular schnell und einfach beantragen.
Vorteile eines iMSys
- Nutzung eines dynamischen Stromtarifs möglich
- Automatische Übermittlung der abrechnungsrelevanten Messwerte, es ist keine Ablesung durch Sie oder unsere Ableser mehr notwendig
Technische Voraussetzungen
- Am Installationsort ist ausreichender Mobilfunkempfang vorhanden, dies wird von unserem Monteur vor dem Einbau gemessen
- Manche komplexere Messkonzepte sind derzeit noch nicht über ein iMSys abbildbar
Kosten
- Einmalpauschale in Höhe von 100,00€ brutto (84,03€ netto)
- Zählen Sie als optionaler Einbaufall (<6.000 kWh/Jahr, <7kW Einspeiseanlage, nicht steuerbar nach §14a EnWG) fällt zudem noch ein jährliches Zusatzentgelt von 30,00€ brutto (25,21€ netto) an
- Reguläres jährliches Messstellenbetriebsentgelt nach Verbrauchs-/Einspeisungs-/§14a-Kategorie laut aktuellem Preisblatt
Kostenbeispiel <6.000 kWh Jahresverbrauch ohne §14a- oder EEG-Anlage
100€ einmalig für den vorzeitigen Einbau
+30€ jährliches Zusatzentgelt für den optionalen Einbaufall
+30€ jährliches Entgelt für den Messstellenbetrieb
Kostenbeispiel >6.000 kWh mit einer angeschlossenen 8kW-PV-Anlage
100€ einmalig für den vorzeitigen Einbau
+50€ jährliches Entgelt für den Messstellenbetrieb
Hier entfällt das jährliche Zusatzentgelt, da es sich um einen Pflichteinbaufall handelt.
Für das Messstellenbetriebsentgelt wird jeweils der höchste Wert berücksichtigt:
installierte Leistung 7-15kW 50€
Verbrauch 6.000-10.000 kWh 40€